Bundespolizeipräsident kritisiert Corona-Kontrollen der Airlines

Kontrollieren die Airlines die Reisenden, die aus Corona-Risikogebieten kommen, ausreichend? Polizeipräsident Romann bezweifelt das.
Titelbild
Kontrollen am Frankfurter Airport am 28. Januar 2021.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times31. Januar 2021

Bundespolizeipräsident Dieter Romann hat den Fluggesellschaften mangelnde Kontrollen bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten vorgeworfen. Allein in den vergangenen sechs Tagen habe die Bundespolizei bei der Einreise im Luftverkehr rund 600 Verstöße durch Luftfahrtunternehmen festgestellt, sagte Romann der „Bild am Sonntag“.

Die Flugpassagiere hätten entweder keine digitale Anmeldung oder keinen negativen Corona-Test vorweisen können, obwohl das von den Unternehmen vor Abflug geprüft werden müsse. „Das ist verantwortungslos“, sagte Romann.

Die mangelnden Kontrollen seien auch ein Grund für die verhängten Einreiseverbote, sagte der Bundespolizeipräsident. Er mahnte zudem, dass den Fluggesellschaften pro Verstoß und Passagier Bußgelder der Gesundheitsämter von bis zu 25.000 Euro drohten.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) forderte darüber hinaus harte Kontrollen der Quarantänemaßnahmen für Deutsche, die aus Hochrisikogebieten einreisen. Die Gesundheitsämter müssten mit Personal aus Bundeswehr, Technischem Hilfswerk und anderen Behörden von Land und Bund für Kontrollen massiv unterstützt werden, sagte Seehofer der „Bild am Sonntag“. Er appellierte zudem an alle Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten: „Gehen Sie in Quarantäne, bleiben Sie zu Hause – alles andere wäre verantwortungslos.“

Am Samstag waren in Deutschland Einreisesperren für mehrere Länder in Kraft getreten, die eine Ausbreitung besonders ansteckender Varianten des Coronavirus verhindern sollen.

Betroffen sind zunächst Reisende aus Großbritannien, Irland, Portugal, Brasilien und Südafrika sowie seit Sonntag auch aus den kleinen afrikanischen Staaten Lesotho und Eswatini. In diesen Ländern sind mutierte Coronavirus-Varianten stark verbreitet.

Fluggesellschaften, Busunternehmen oder die Bahn sind laut der seit Samstag geltenden Verordnung verpflichtet, „Beförderungen aus diesen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen“.

Ausnahmen gibt es demnach etwa für Menschen, die in Deutschland wohnen. Das Verbot soll auch nicht für Transitpassagiere an Flughäfen sowie den Frachtverkehr gelten. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Februar. (afp)



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