„Datenfriedhöfe“: Deutsche Wohnen muss 14,5 Millionen Euro Strafe zahlen

Titelbild
Zentrale der börsennotierten Wohnungsgesellschaft "Deutsche Wohnen" in Berlin.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times5. November 2019

Die Berliner Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen muss eine Rekordstrafe wegen der unzulässigen Speicherung von Mieterdaten zahlen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk erließ einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro „wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung“, wie ihre Behörde am Dienstag mitteilte.

Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sven Kohlmeier, lobte auf Twitter das bislang „höchste Bußgeld in Deutschland für Datenschutzverstöße“ aufgrund der Verordnung.

Kontoauszüge und Steuer- und Versicherungsdaten

Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten speicherte die Deutsche Wohnen vertrauliche Daten wie Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge sowie Steuer- und Versicherungsdaten in einem Archivsystem, aus dem diese nicht mehr gelöscht werden konnten – und zwar „ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist“. Die Behörde sichtete teilweise Jahre alte Daten, die nicht mehr „dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten“.

Solche „Datenfriedhöfe“ begegneten ihr „in der Aufsichtspraxis leider häufig“, erklärte Smoltczyk. „Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist.“

Kohlmeier kritisierte, auch die Firma selbst könnte anhand des Einkommens theoretisch Mietpreise oder Klagerisiken kalkulieren. Die Berliner Datenschützer wiesen einen solchen Zugriff nicht nach.

Mahnung

Obwohl das Problem schon bei einer Prüfung im Juni 2017 aufgefallen sei, habe die Firma nicht ausreichend auf die „dringende Empfehlung“ einer Systemumstellung reagiert und auch noch bei einer zweiten Kontrolle im März 2019 „weder eine Bereinigung ihres Datenbestandes noch rechtliche Gründe für die fortdauernde Speicherung vorweisen“ können, erklärte die Behörde. Vor dem Hintergrund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung sei das Bußgeld daher „zwingend“ gewesen.

Gegen den Bußgeldbescheid kann die Deutsche Wohnen noch Einspruch einlegen. Kohlmeier kündigte an, das Unternehmen im Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses vorzuladen. (afp)

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