Drohne legt Frankfurter Flughafen zeitweise lahm

Eine Drohne hat am Samstagabend für Behinderungen am Frankfurter Flughafen gesorgt. Die Deutsche Flugsicherung habe ab etwa 20.15 Uhr für knapp sechzig Minuten keine Starts und Landungen genehmigt. Mehr als 15 Flugzeuge wurden umgeleitet.
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Am Airport Frankfurt.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times9. Februar 2020

Eine Drohne sorgte am Samstagabend für Behinderungen am Flughafen in Frankfurt am Main. Der Flugbetrieb musste vorübergehend komplett eingestellt werden, wie die Bundespolizei mitteilte. Nach rund einer dreiviertel Stunde habe die Deutsche Flugsicherung die Start- und Landebahnen dann wieder freigegeben.

Die Deutsche Flugsicherung habe ab etwa 20.15 Uhr für knapp sechzig Minuten keine Starts und Landungen genehmigt, sagte eine Sprecherin des Flughafenbetreibers Fraport der Deutschen Presse-Agentur. Mehr als 15 Flugzeuge hätten deshalb zur Landung auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen.

Gegen 19.30 Uhr wurde die Nordwest-Landebahn vorübergehend wegen einer Sichtung gesperrt. Nachdem auch in einem anderen Bereich des Flughafens eine Drohne gemeldet worden sei, habe die Flugsicherung angeordnet, alle Start- und Landebahnen zu sperren. Später wurde im südlichen Teil des Flughafens nochmals eine Drohne gesichtet, was zu einer erneuten Teilsperrung führte.

Die Bundes- und Landespolizei war den Angaben zufolge „gemeinsam zur Aufklärung und Gefahrenabwehr im Einsatz“. Die Ermittlungen zu der Drohne dauerten am späten Samstagabend an.

Die Bundespolizei berichtete über Twitter, dass Landes- und Bundespolizei im Einsatz seien. Die Ermittlungen dauerten an, hieß es nach Aufhebung der Sperrung. Zwischenzeitlich war nach Fraport-Angaben auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz, um nach dem mutmaßlichen Drohnenpiloten zu suchen.

Drohnen sind eine potenzielle Gefahr für An- und Abflüge

Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Zwischenfällen mit Drohnen. Alleine im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) bis Ende November 120 solcher Behinderungen registriert. Mehrmals musste deshalb der Flugbetrieb eingestellt werden – in Frankfurt etwa am 25. März und 9. Mai 2019.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. Auch unmittelbar über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen dürfen keine Drohnen aufsteigen. (dpa)



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