Weniger Macht für Google und Co.: EU einig bei Digital-Gesetz

Die EU hat das Digital-Gesetz beschlossen - mit weitreichenden Konsequenzen für Tech-Konzerne.
Die EU hat das Digital-Gesetz beschlossen - mit weitreichenden Konsequenzen für Tech-Konzerne.Foto: Fabian Sommer/dpa
Epoch Times25. März 2022

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Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf eine stärkere Kontrolle von Onlineriesen wie Google, Apple und Amazon geeinigt. Sie billigten am Donnerstagabend ein Marktkontrollgesetz, das den Konzernen in Europa deutlich strengere Regeln zum Nutzerschutz auferlegt, wie der deutsche Europa-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) als Verhandlungsführer des EU-Parlaments und die französische EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mitteilten.

Darum geht es bei dem Gesetzespaket

Mit dem sogenannten Digital Markets Act (DMA) will die EU wettbewerbsschädliches Verhalten der großen Internet-Unternehmen unterbinden – zum Wohl von kleineren Konkurrenten wie Verbrauchern. Die Regeln sollen nämlich nur für Digitalkonzerne gelten, die einen Börsenwert von 75 Milliarden Euro haben oder einen Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro.

So sollen die Internet-Giganten ihre eigenen Angebote nicht mehr auf Kosten der Konkurrenz bevorzugen dürfen. Relevant für Apple ist beispielsweise die Vorschrift, auch andere App-Stores als den hauseigenen zuzulassen, andere Zahlungssysteme zu erlauben und die Löschung vorinstallierter Apps zu ermöglichen.

Google soll Besitzern von Android-Geräten die Nutzung von Alternativen zu seiner Suchmaschine, seinem Navigationsdienst oder seinem Browser erleichtern. Außerdem soll das Unternehmen bei den Suchergebnissen eigene Dienste nicht mehr besonders hervorheben dürfen.

Plattformen wie Amazon sollen auch nicht mehr Daten von Seiten ihrer Unternehmenskunden abgreifen dürfen, um sie für ihre eigenen Konkurrenzangebote zu verwenden. Die Plattformen brauchen zudem eine extra Zustimmung der Nutzer, um Daten über mehrere Dienste hinweg zu Werbeprofilen verknüpfen zu dürfen.

Außerdem sollen die größten Messengerdienste wie Whatsapp oder Facebook Messenger der Einigung zufolge mit kleineren Plattformen zusammenarbeiten müssen, wenn diese es wünschen. Nutzer könnten so erstmals Botschaften oder Videos über verschiedene Dienste hinweg verschicken.

Das Hauptanliegen des Gesetzes ist es aber, die jahrelangen Verfahren und Gerichtsprozesse abzuwenden, die notwendig sind, um kartellrechtlich problematisches Verhalten der großen Technologiekonzerne zu bestrafen. Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren mehrmals Rekordstrafen gegen die Konzerne verhängt – darauf folgten allerdings langwierige Berufungsverfahren und nur geringfügige Verhaltensänderungen bei den Unternehmen.

Stärkere Kontrollen

Sobald das geplante Gesetz umgesetzt ist, wird es Brüssel eine noch nie dagewesene Kontrollbefugnis gegenüber den Tech-Giganten geben – insbesondere wenn diese das Scheckbuch zücken, um vielversprechende Start-ups aufzukaufen. Bei Verstößen drohen den Konzernen hohe Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei Wiederholungstätern sogar bis zu 20 Prozent. Im äußersten Fall sollen Dienste sogar zeitweise gesperrt werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, die Digitalkonzerne „müssen jetzt Verantwortung übernehmen“. Parlamentsunterhändler Schwab erklärte, die Einigung schaffe einen „besseren Digitalmarkt“. Damit würden Verbraucher besser geschützt und der Dominanz von Big-Tech-Unternehmen ein Ende gesetzt.

Für den französischen Staatssekretär für Digitales, Cédric O, handelt es sich um „die wichtigste Wirtschaftsregulierung der letzten Jahrzehnte“. Das Gesetz werde „konkrete Auswirkungen auf das Leben der europäischen Bürger“ haben. „Wir sprechen über die Waren, die Sie online kaufen, das Smartphone, das Sie jeden Tag benutzen, und die Dienstleistungen, die Sie jeden Tag nutzen.“

Apple erklärte hingegen, es sei „besorgt, dass einige Bestimmungen“ des Gesetzes „unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für unsere Nutzer schaffen werden“. Andere Regeln würden dem Konzern „verbieten, für das geistige Eigentum, in das wir viel investieren, Geld zu verlangen“.

Die Einigung muss noch vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten besiegelt werden, dies gilt allerdings als Formsache. Die EU setzt auf ein Inkrafttreten der neuen Vorschriften spätestens im kommenden Jahr. (afp/dl)



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