US-Behörde fordert von Tesla Informationen zu „Autopilot“

Die US-Verkehrsbehörde hat bei Tesla Informationen zum Assistenzsystem „Autopilot“ angefordert, das in einen tödlichen Crash verwickelt war. Unter anderem will sie eine Beschreibung des Systems, Daten zu Modifikationen, Testergebnisse und alle Beschwerden und Berichte zu Unfällen.
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Nachdem ein per Computer gesteuertes Fahrzeug von Tesla in einen tödlichen Unfall verwickelt war, nimmt die US-Verkehrsbehörde NHTSA den Autobauer genauer unter die Lupe.Foto: Jan Woitas/dpa/dpa
Epoch Times12. Juli 2016

Tesla-Chef Elon Musk sagte dem „Wall Street Journal“, das Unternehmen plane nicht, das „Autopilot“-System abzuschalten. Den Fahrern solle in einem Blogeintrag aber besser erklärt werden, wie es funktioniere und wie sie sich dabei verhalten sollten. Tesla habe das System so schnell wie möglich auf den Markt bringen wollen, „weil wir wussten, dass es unterm Strich Leben retten wird.“

Das „Autopilot“-System kann vor allem Spur, Tempo und Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Tesla betonte stets, es mache seine Elektrowagen nicht zu selbstfahrenden Autos. Viele Fahrer überließen ihm jedoch weitegehend die Kontrolle, wie in diversen Videos im Internet zu sehen war.

Bei dem tödlichen Unfall Anfang Mai raste ein Tesla mit eingeschaltetem „Autopilot“-System unter einen Lastwagen-Anhänger, der die Straße querte. Tesla zufolge hielt die Software die weiße Seite des Anhängers für ein hochhängendes Autobahn-Schild.

Die mächtige US-Börsenaufsicht SEC geht unterdessen dem „Wall Street Journal“ zufolge der Frage nach, ob Tesla die Anleger zu spät über den tödlichen Unfall mit einem vom Computer gesteuerten Auto informiert hat. Die Untersuchung sei noch in einem sehr frühen Stadium und werde möglicherweise zu keinen Maßnahmen führen, hieß es zugleich.

Die zentrale Frage sei, ob der Crash eine für Investoren relevante Information gewesen sei, hieß es unter Berufung auf eine informierte Person am späten Montag. Tesla erklärte dem Sender CNBC, man habe bisher keine Informationen dazu von der SEC erhalten.

Die Position der SEC in dem Fall könnte auch eine grundsätzliche Bedeutung für andere Autobauer haben. Hält die Börsenaufsicht den tödlichen Crash mit eingeschaltetem Fahrassistenz-System für ein meldenswertes Ereignis, dürften auch sie in Zukunft gezwungen sein, solche Unfälle rasch den Aktionären mitzuteilen.

Tesla hatte sich bereits vergangene Woche gegen den Vorwurf gewehrt, nicht rechtzeitig über den Unfall informiert zu haben. Das Unternehmen hatte keine zwei Wochen nach dem Crash Aktien für 1,4 Milliarden Dollar verkauft, um Geld für den Produktionsausbau zu heben. Zu diesem Zeitpunkt war einer breiten Öffentlichkeit der Unfall noch nicht bekannt.

Im Magazin „Fortune“ warf die legendäre amerikanische Finanzjournalistin Carol Loomis die Frage auf, ob Tesla die Investoren darüber hätte in Kenntnis setzen müssen. Tesla konterte in einem Blogeintrag, die Untersuchung der Fahrzeugdaten sei erst Ende Mai abgeschlossen worden. Außerdem habe auch das Bekanntwerden des Unfalls den Tesla-Aktienkurs kaum beeinflusst.

Der Crash ereignete sich am 7. Mai, der Aktienverkauf wurde am 18. Mai angekündigt. Da habe Teslas Untersuchung des Unfalls aber gerade erst begonnen, hieß es. Bekannt in der Öffentlichkeit wurde der Todesfall erst mit Ermittlungen der Verkehrsbehörde NHTSA Ende Juni.

In der üblichen langen Auflistung der Risiken für seine Investoren warnt Tesla auch vor der Gefahr von Klagen im Zusammenhang mit seiner Technik. Der Konzern verteidigte sich gegen die Kritik in „Fortune“ auch mit dem Argument, es habe bisher keine Klagen im Zusammenhang mit dem Unfall gegeben. (dpa)



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