Foodwatch unterliegt im Eilverfahren: Keine Veröffentlichung der Verkaufsstellen von Wilke-Wurst

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts zeige, dass die Gesetze nicht ausreichend seien, "um die Menschen wirksam vor Gesundheitsgefahren zu schützen", sagte Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Die Verbraucherorganisation appellierte an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU), die Informationsrechte mit einer Gesetzesänderung zu stärken. 
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Epoch Times11. Oktober 2019

Im Skandal um den nordhessischen Wurst-Hersteller Wilke hat die Organisation Foodwatch keinen Anspruch auf Auskunft über sämtliche Abnehmer der zurückgerufenen Produkte. Das Verwaltungsgericht Kassel wies am Freitag einen entsprechenden Eilantrag von Foodwatch gegen den Landkreis Waldeck-Frankenberg ab. (Az: 4 L 2482/19.KS)

Foodwatch hatte den Behörden öffentlich vorgeworfen, Informationen über die potenziell bakterienbelasteten Wilke-Erzeugnisse „nur scheibchenweise“ herauszugeben. Problem sei, dass nicht auf allen betroffenen Produkten der Name Wilke draufstehe.

Nachdem das Hessische Verbraucherministerium auf dem staatlichen Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eine Liste mit rund 1.100 möglicherweise betroffenen Produkten veröffentlicht hat, wollte Foodwatch von Landkreis Kassel eine Liste der bislang bekannten Abnehmer dieser Produkte bekommen.

Den entsprechenden Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Kassel nun ab. Das Verbraucherinformationsgesetz begrenze den Zugang der Bürger auf bestimmte „Daten“. Die von Foodwatch begehrte Liste der betroffenen Verkaufsstellen gehöre nicht dazu. Zudem müssten Behörden laut Verbraucherinformationsgesetz allenfalls bereits vorhandene Informationen herausgeben. Dem Landkreis liege aber offenbar nur eine Übersicht der Wilke-Direktkunden vor.

Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker erklärte, der Beschluss des Verwaltungsgerichts zeige, dass die Gesetze nicht ausreichend seien, „um die Menschen wirksam vor Gesundheitsgefahren zu schützen“. Die Verbraucherorganisation appellierte an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU), die Informationsrechte mit einer Gesetzesänderung zu stärken.

„Die Behörden müssen ohne jeden Ermessensspielraum dazu verpflichtet werden, die ihnen vorliegenden Informationen über möglicherweise gesundheitsgefährdende Produkte und die Verkaufsstellen sofort öffentlich zu machen, damit sich Menschen schützen können“, forderte Rücker.

Nach Angaben von Foodwatch heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts, dass das Verbraucherinformationsgesetz „nicht der akuten Verbraucherwarnung“ diene. Damit fehle den Menschen  ein Instrument, um ihre Rechte durchzusetzen, wenn die Behörden nicht von sich aus alle gesundheitsrelevanten Informationen transparent machten, kritisierte die Organisation.

Foodwatch kündigte an, eine mögliche Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen. Der Beschluss sei insofern fehlerhaft, als dass er davon ausgehe, dass die beantragten Informationen beim Landkreis nicht vorhanden seien. (afp)



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