Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann sich häufig lohnen

Die Strom- und Gaspreise für Neukunden sind in den vergangenen Monaten deutlich gesunken und auch bei vielen Grundversorgern sollen die Preise nach unten gehen. Trotzdem sind viele Menschen verunsichert und sorgen sich vor einem erneuten Anstieg - auch, weil die Preisbremsen ab Januar wegfallen.
Strom und Erdgas sind für Haushalte in den vergangenen zwölf Monaten im Durchschnitt deutlich günstiger geworden.
Strom und Erdgas sind für Haushalte in den vergangenen zwölf Monaten im Durchschnitt deutlich günstiger geworden.Foto: Henning Kaiser/dpa
Epoch Times28. November 2023

Viele Tarife liegen aber ohnehin darunter. Ein Wechsel des Anbieters könnte sich lohnen.

Wie ist derzeit die Marktlage?

Im Jahr 2022 waren die Beschaffungskosten für die Versorger stark gestiegen und diese gaben die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiter. Die Preise bei Neukundentarifen schossen in die Höhe und zeitweise waren in vielen Regionen die Grundversorgertarife attraktiver. Heute sind die Preise bei weitem nicht mehr so hoch wie zum Höhepunkt der Energiekrise zu Beginn des Ukrainekriegs, Neukunden profitieren in der Regel.

Bis Jahresende greifen noch die staatlichen Energiepreisbremsen: Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas bei zwölf Cent. Bei höheren Preisen erstattet der Staat für einen Großteil des Verbrauchs die Differenz. Neukundentarife liegen aber bereits seit Längerem teils deutlich darunter. Zum Jahreswechsel senken nun auch viele örtliche Versorger die Preise. Für viele Grundversorgungstarife dürfte das Wegfallen der Preisbremse dann ebenfalls unerheblich werden.

Was passiert mit der Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im vergangenen Oktober auf sieben Prozent abgesenkt worden. Möglicherweise bereits im Januar, spätestens aber Anfang März, soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden, was zu höheren Abgaben bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führt.

Wer kann und sollte wechseln?

Für Kunden in der Grundversorgung lohnt sich ein Wechsel nahezu immer, da es genügend günstigere Alternativen gibt. In der Grundversorgung gibt es auch keine Mindestlaufzeiten. Der Wechsel ist jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich.

Bei anderen Tarifen sind vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Allerdings gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung oder Änderungen der geltenden Fristen im Vertrag. Schickt der Versorger eine Preiserhöhung, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese zudem unwirksam. Ist im ursprünglichen Vertrag eine Preisgarantie enthalten, dürfte die Erhöhung ebenfalls unwirksam sein.

Wie finde ich eine gute Alternative?

Zunächst sollte der eigene Strom- oder Gasverbrauch ermittelt werden, er findet sich auf der letzten Jahresabrechnung des Haushalts. Für die Suche nach dem passenden Tarif bieten sich dann Vergleichsportale im Internet an. Dabei ist zu beachten, dass dort manche Preise möglicherweise nicht mehr aktuell sind und gegebenenfalls erneut geprüft werden müssen.

Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer raten weiterhin zu kürzeren Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr, viele Anbieter dürften die weiterhin sinkenden Preise künftig noch weitergeben. Eine Preisgarantie verhindert, dass kurz nach Vertragsabschluss eine Erhöhung ins Haus flattert.

Was gilt es noch zu beachten?

Bei zweijährigen Bonus-Tarifen fällt das zweite Jahr in der Regel deutlich teurer aus, da dann der Bonus wegfällt. Vorsicht ist auch bei Prämien-Angeboten geboten – zum Beispiel wenn es zum Stromvertrag ein Fahrrad oder Zeitschriftenabo gibt. Einzeln sind die Produkte oft günstiger, manchmal lauern lange Abozeiten.

Bei Online-Tarifen muss klar sein, dass die Kommunikation fast ausschließlich elektronisch verläuft – auch bei Preiserhöhungen. Nicht zuletzt sollten Verbraucher ein Auge auf die Höhe der Abschläge haben. Geht ein Kunde höher in Vorkasse, als der Verbrauch am Ende ausfällt, wird das Guthaben zwar angerechnet, im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnte das Geld aber weg sein.

Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass es insbesondere bei sogenannten Energiediscountern in der Krise häufig zu Problemen kam. Verbraucher sollten daher nicht ausschließlich auf den Preis schauen, sondern sich auch über den potenziellen neuen Anbieter informieren. Probleme, von denen andere Kunden berichten, könnten etwa fehlende Jahresrechnungen, ausbleibende Boni, drastische Erhöhungen oder untergeschobene Verträge sein.

Wie läuft der Wechsel?

Der Wechsel läuft in der Regel über den neuen Anbieter. Nach Übermittlung der relevanten Daten wie persönlicher Angaben, Zählernummern und Angaben zum bisherigen Versorger übernimmt der neue Versorger in der Regel alles Weitere, auch die Kündigung bestehenden Vertrags. Der Wechsel ist kostenlos.

Kann ich ohne Strom oder Gas dastehen?

Nein. Wer beim Umzug den Lichtschalter betätigt, fällt automatisch in die örtliche Grundversorgung. Geht der eigene Anbieter pleite, springt ebenfalls der Grundversorger ein, der dann meist eine Einstufung in die Ersatzversorgung vornimmt. Aus dieser heraus kann jederzeit ohne Kündigungsfrist ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. (afp)



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