Weitere Razzia wegen „Cum-Ex“-Aktiendeals

Mit dubiosen Aktiengeschäften wurde der Staat über Jahre um Milliarden geprellt. Die Aufarbeitung des größten Steuerskandal der deutschen Geschichte ist entsprechend langwierig.
Titelbild
Dunkle Regenwolken schieben sich über die Bankenskyline von Frankfurt am Main hinweg.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times17. Juni 2019

Seit Jahren ermitteln Staatsanwälte und Steuerfahnder im Skandal um umstrittene „Cum-Ex“-Aktiendeals – nun rückt das erste Gerichtsverfahren näher.

Die Staatsanwaltschaft Köln wirft zwei Männern im Alter von 41 und 38 Jahren besonders schwere Steuerhinterziehung in mehr als 30 Fällen vor, wie das Landgericht Bonn am Montag mitteilte. Gesamtschaden: über 440 Millionen Euro. Eine entsprechende Klageschrift ist verschickt worden.

Die beiden Beschuldigten waren Medienberichten zufolge als Aktienhändler tätig und unterstützten die Ermittlungen als Kronzeugen. Sie haben nun einen Monat Zeit zur Stellungnahme. Danach entscheidet die 12. Große Strafkammer des Landgerichts, ob sie die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet – in der Regel ist dies der Fall. Die Hauptverhandlung könnte dann im Herbst beginnen.

Schaden in Höhe von 55 Milliarden Euro

Bei „Cum-Ex“-Aktiendeals nutzen Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, bei der zu „Cum-Ex“ zehn Verfahrenskomplexe anhängig sind, ließ auf der Suche nach Beweisen am vergangenen Donnerstag zum dritten Mal Räume der Großkanzlei Freshfields in Frankfurt durchsuchen, wie die Kanzlei bestätigte. Zudem nahmen Staatsanwälte und Steuerfahnder den Arbeitsplatz eines Mitarbeiters bei einem Fondsanbieter in Frankfurt sowie die Wohnung eines Beschuldigten im Hochtaunuskreis unter die Lupe.

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat 2018 Anklage erhoben

Nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom Montag richten sich die Ermittlungen gegen acht Beschuldigte. Darunter sind zwei Freshfields-Anwälte, denen wegen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit „Cum-Ex“ Beihilfe zur besonders schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Räume von Freshfields waren bereits im Oktober 2017 und im November 2018 durchsucht worden. „Die Durchsuchung bezog sich auf ein früheres Mandatsverhältnis unserer Kanzlei“, erklärte ein Kanzlei-Sprecher zu der aktuellen Aktion. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Beratung rechtlich nicht zu beanstanden war.“

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Mai 2018 die bundesweit erste Anklage in einem „Cum-Ex“-Fall erhoben. Über die Zulassung dieser Anklage hat das Landgericht Wiesbaden bislang nicht entschieden. (dpa)



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