Bahn untersagt Cannabis-Konsum an Bahnhöfen

Erwachsene in Deutschland dürfen seit dem 1. April Cannabis rauchen. Tabu sind aber etwa Spielplätze und Schulen – und bald auch Bahnhöfe. Zudem möchte Bayern Sondereinheiten für Kontrollen in Cannabis-Clubs.
An Bahnhöfen ist der Cannabis-Konsum verboten.
An Bahnhöfen ist der Cannabis-Konsum verboten.Foto: Hannes P Albert/dpa
Epoch Times20. April 2024

Trotz der Cannabis-Legalisierung sollen Joints an deutschen Bahnhöfen tabu sein – die Deutsche Bahn passt ihre Hausordnung entsprechend an.

„Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an“, sagte eine Bahnsprecherin der „Bild am Sonntag“.

Neue Hausordnung in vier Wochen gültig

Die neue Hausordnung soll demnach in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Das gilt auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn der dpa bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche. Cannabis zu konsumieren, soll aber auch dort untersagt sein.

Huber kündigt Sondereinheiten für Kontrollen von Cannabis-Clubs an

CSU-Generalsekretär Martin Huber hat eine strenge Überwachung der Cannabis-Regeln in Bayern angekündigt. „Bayern wird keine Kiffer-Hochburg, das Landesamt für Gesundheit wird eine Sondereinheit bilden, die die Cannabis-Clubs kontrolliert“, sagte Huber der „Rheinischen Post“.

„Auch unsere Polizeikräfte sind sensibilisiert, die Regeln strikt zu überwachen und konsequent durchzugreifen“, ergänzte er. „Wer sich in Bayern nicht an die Regeln hält, wird hart und strikt bestraft.“ Sein Bundesland habe als erstes einen „umfassenden und harten“ Bußgeldkatalog vorgelegt. „Wenn man vor Minderjährigen kifft, werden 1.000 Euro fällig. Auch für diejenigen, die Cannabis in Fußgängerzonen konsumieren, wird es teuer.“

Andere Bundesländer wollten den bayerischen Bußgeldkatalog übernehmen, Hamburg zum Beispiel, so der Generalsekretär. „Und weitere werden folgen. Dass selbst von der SPD geführte Bundesländer den bayerischen Bußgeldkatalog übernehmen, ist ein Misstrauensvotum der Ampelländer gegen Karl Lauterbach“, so Huber.

(dpa/dts/red)



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