Datenschützer klagen in Karlsruhe gegen Staatstrojaner

Karlsruhe (dpa) - Der heimliche Einsatz sogenannter Staatstrojaner auf Smartphones, Tablets und Computern zur Verbrecherjagd verletzt nach Auffassung von Datenschützern gleich mehrere Grundrechte. Den Ermittlern entstehe «ein Persönlichkeitsbild…
Epoch Times7. August 2018
Der heimliche Einsatz sogenannter Staatstrojaner auf Smartphones, Tablets und Computern zur Verbrecherjagd verletzt nach Auffassung von Datenschützern gleich mehrere Grundrechte. Den Ermittlern entstehe «ein Persönlichkeitsbild, das umfangreicher und gläserner nicht sein könnte», kritisierte der Rechtsprofessor Jan Dirk Roggenkamp am Dienstag in Karlsruhe, der eine Verfassungsklage des Vereins Digitalcourage mit ausgearbeitet hat. Es finde ein «Auslesen von Gedanken» statt. «Wir haben den Zugriff auf alles.»Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung zahlreicher Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür nistet sich auf dem Handy unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software ein. Sie greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder «Quellen-TKÜ»). Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt. Gegen die Neuregelung hat Digitalcourage jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

(dpa)


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