Bayern: Gehaltskürzung für Professor Michael Meyen wegen Mitarbeit an „Querdenker“-Zeitschrift

Wegen seiner Tätigkeit für die Zeitschrift „Demokratischer Widerstand“ muss der Münchner Hochschullehrer Michael Meyen nun auf Teile seiner Bezüge verzichten. Das ist das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens gegen den Kommunikationswissenschaftler. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Dienststelle München der Landesanwaltschaft Bayern am Sitz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Die Landesanwaltschaft in Bayern hat im Disziplinarverfahren gegen Professor Meyen eine Kürzung seiner Bezüge beschlossen.Foto: Rufus46 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Wikipedia
Von 4. Mai 2024

Wegen seiner Tätigkeit für die den sogenannten „Querdenkern“ zugeordnete Zeitung „Demokratischer Widerstand“ muss der Münchner Universitätsprofessor Michael Meyen zeitweise auf zehn Prozent seines Gehalts verzichten. Zuerst hatte die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) über die Sanktion gegen den Hochschullehrer berichtet. Die Agentur beruft sich hierbei auf die Aussagen der Landesanwaltschaft in Bayern, die auf Anfrage das Ergebnis des gegen den Professor laufenden Disziplinarverfahrens mitteilte. Die bayerische Landesanwaltschaft ist im Freistaat die Behörde, die mögliche Dienstvergehen von Beamten prüft und diese auch sanktionieren kann.

Wie dpa weiter berichtet, sei die Entscheidung der Landesanwaltschaft in einem nichtöffentlichen Verfahren gefallen und in einer sogenannten Disziplinarverfügung festgehalten worden. Allerdings sei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Der Professor für Kommunikationswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München hat nun einen Monat Zeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung zu erheben. Aufgrund der noch nicht rechtskräftigen Verfügung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Entscheidung ein ungewöhnlicher Vorgang

Wie lange Meyen jetzt weniger Geld erhält, teilte die Landesanwaltschaft nicht mit. Das Bayerische Disziplinargesetz (BayDG) sieht vor, dass höchstens eine Kürzung um ein Fünftel des Gehalts möglich ist. Diese Kürzung darf aber maximal drei Jahre lang dauern. Im Fall Meyen, so die Landesanwaltschaft, bewege sich die Kürzung im „mittleren Rahmen“. 

Anfragen mehrerer Medien mit einer Bitte um Stellungnahme ließ Professor Meyen bisher unbeantwortet. 

Dass die Landesanwaltschaft eine Sanktion gegen den Hochschullehrer verhängt, ist in jedem Fall ein sehr ungewöhnlicher Vorgang. Als Professor kann sich Meyen nicht nur auf die Meinungsfreiheit berufen, sondern auch auf die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre. 

Details zum Ausgang des Verfahrens bleiben allerdings offen. So teilt die Landesanwaltschaft nicht mit, was sie dem Universitätsprofessor vorwirft und gegen welche Dienstpflicht Meyen ganz konkret verstoßen haben soll. Die möglichen Sanktionen gegen einen Beamten im Disziplinarverfahren sind in fünf Stufen aufgeteilt: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und als das schärfste Schwert die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Schaut man auf die Sanktion gegen Michael Meyen, so bewegt sich diese im mittelschweren Rahmen. 

Im März letzten Jahres titelte die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) über Meyen: „Uni-Professor gibt ‘Querdenker’-Zeitung heraus“. Die in Berlin erscheinende Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ hatte kurz zuvor mitgeteilt, dass Meyen fortan Mitherausgeber und Kolumnist sei. Die Zeitung erschien erstmals im Jahr 2020 und positionierte sich gegen die damals geltenden „Corona-Regeln“. 

Auch Professor Meyen äußerte in der Vergangenheit Kritik an der Corona-Politik. Weiter kritisierte er auch immer wieder das Mediensystem in Deutschland. In seinem 2018 erschienenen Buch „Eilmeldung: Die Welt im Ausnahmezustand – Wie uns die Medien regieren“ wirft der Professor, der früher Journalist bei der „Leipziger Volkszeitung“ und „MDR Info“ gewesen ist, den Medien vor, dass diese nur noch das „Imperativ der Aufmerksamkeit“ kennen. Im Interview mit dem Portal „Kress“ fasst der Professor die Hauptthese seines Buches so zusammen:

Der Journalismus hetzt von einem Aufreger zum nächsten. Er nimmt sich keine Zeit für die Themen, er bleibt nicht dran, er sucht lieber nach einem neuen Dreh als aufwändig zu recherchieren. Das müsste er aber, um seine öffentliche Aufgabe erfüllen zu können. Damit sägt er an dem Ast, auf dem er sitzt.“

Universität geht auf Distanz und schaltet Verfassungsschutz ein

Nachdem die Herausgeberschaft Meyens für den „Demokratischen Widerstand“ von den Medien im letzten Jahr öffentlich gemacht wurde, bat das „Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung“ (IfKW) an der LMU in München den bayerischen Verfassungsschutz um eine Prüfung. In einer Stellungnahme des Instituts, für das Professor Meyen arbeitet, gingen seine Kollegen damals auf Distanz zu ihrem Kollegen:

„Mit Erstaunen und Sorge nehmen die Professorinnen und Professoren des Instituts für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) der LMU zur Kenntnis, dass Prof. Dr. Michael Meyen, seit 2002 am IfKW als Hochschullehrer tätig, in das Herausgebergremium der Wochenzeitung ‚Demokratischer Widerstand‘ aufgerückt ist.“

Der Zeitschrift wirft das Institut weiter vor, dass diese sowohl der „Querdenken“-Bewegung als auch der „Neuen Rechten“ nahestehen würde. „Mitherausgeber und verschiedene Autorinnen und Autoren haben dort in der Vergangenheit möglicherweise extremistische und verschwörungsideologische Positionen artikuliert sowie nachweisbar Fehlinformationen verbreitet“, spekuliert das Institut, ohne in der Stellungnahme Belege anzuführen.

Weiter wirft das IfKW der Zeitschrift vor, dass diese eine Werbeanzeige des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Magazins „Compact“ geschaltet habe. 

„Das IfKW distanziert sich von diesen Positionen ausdrücklich. Weder das Institut insgesamt noch die anderen dort tätigen Professorinnen und Professoren vertreten diese Positionen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Die persönlichen politischen und publizistischen Aktivitäten von Prof. Dr. Meyen bedürfen keiner Zustimmung des Instituts und sind auch nicht mit diesem abgestimmt“.

Professor Meyen gab wenig später die Herausgeberfunktion für den „Demokratischen Widerstand“ auf. Seine Kolumne zu Medienthemen erschien weiter.

Zeitschrift im Verfassungsschutzbericht erwähnt

Im Sommer 2023 führt der Berliner Verfassungsschutz die Zeitschrift und den hinter ihr stehenden Verein „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ erstmals im „Verfassungsschutzbericht 2022“ auf. Die Zeitschrift habe sich „zum maßgeblichen Akteur der ,verfassungsschutzrelevanten Staatsdelegitimierung in Berlin‘ entwickelt“, heißt es da. Sie habe „Verschwörungserzählungen und demokratiefeindliche Propaganda“ verbreitet. Demokratischer Widerstand sei „das wichtigste Sprachrohr“ der Gruppierung.

Ob Meyen aktuell noch für den „Demokratischen Widerstand“ schreibt, ist derzeit unklar. Auch dazu hat der Professor auf Medienanfragen bis Samstag nicht reagiert. In vier Ausgaben zwischen Ende März und Mitte April steht als Autor für die Medienkolumne eine „Urlaubsvertretung Prof. Meyen“. 



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