Ermittlungen gegen 13-Jährigen in Frankreich wegen hunderter Bombendrohungen

Aus Spaß am „Spiel“, mit VPN-Software und ohne politische oder religiöse Absicht: ein 13-Jähriger wird für eine Serie von Bombendrohungen in ganz Frankreich verantwortlich gemacht.
Titelbild
Polizei in Frankreich.Foto: DENIS CHARLET/AFP via Getty Images
Epoch Times19. Januar 2024

Frankreichs Justiz hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 13-Jährigen eingeleitet, der für eine Serie von Bombendrohungen im ganzen Land verantwortlich gemacht wird.

Wie die Staatsanwaltschaft in Rennes am Donnerstag mitteilte, drehen sich die Ermittlungen bisher vor allem um Bombendrohungen gegen den Bahnhof in Rennes am 10. Januar, die Flughäfen Rennes und Hyères-Toulon am 31. Dezember sowie zwei Redaktionen der Zeitung „Ouest-France“ in Laval und Rennes Ende Dezember.

Möglicherweise sei der Schüler aber für „mehrere hundert“ Bombendrohungen im ganzen Land verantwortlich, insbesondere gegen Flughäfen, Gerichte und Universitäten, sagte der Staatsanwalt Philippe Astruc und bestätigt damit einen Bericht der Zeitung „Ouest-France“.

Aus Spaß am „Spiel“

Im Zuge der Ermittlungen war am Montag in Laval eine Familie festgenommen worden, beide Eltern und zwei Kinder. Der 2010 geborene Junge räumte nach Angaben des Staatsanwalts im Polizeigewahrsam ein, für die Bombendrohungen verantwortlich zu sein. Er gab demnach an, nur aus Spaß am „Spiel“ und ohne politische oder religiöse Absicht gehandelt zu haben.

Um die IP-Adresse seines Internetanschlusses zu verbergen, nutzte der Teenager eine VPN-Software, wie Staatsanwalt Astruc erklärte. Die Polizei sei ihm durch „technische Ermittlungen“ und die Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlern auf die Spur gekommen.

Die Eltern und der Bruder des Verdächtigen wurden am Dienstagabend wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Der 13-Jährige, der nach Angaben des Staatsanwalts „offenbar an erheblichen Persönlichkeitsstörungen leidet“, wurde am Donnerstagnachmittag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Richter leitete nicht nur ein Ermittlungsverfahren ein, sondern ordnete auch eine einjährige Erziehungsmaßnahme an. (afp)



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