Erneut Bombendrohung: Erfurter Rathaus evakuiert

Seit einigen Tagen werden in ganz Deutschland Bombendrohungen bekannt, besonders im Fokus sind Schulen. Jetzt hat es auch das Erfurter Rathaus getroffen.
Das Rathaus der Landeshauptstadt Erfurt: Hier ist ein Spürhund im Einsatz.
Das Rathaus der Landeshauptstadt Erfurt: Hier ist ein Spürhund im Einsatz.Foto: Martin Schutt/dpa
Epoch Times27. Oktober 2023

Das Erfurter Rathaus ist wegen einer Bombendrohung abgesperrt worden. Am Morgen war ein Spürhund im Einsatz, um das Gebäude abzusuchen, wie eine Sprecherin der Erfurter Polizei sagte. Die Drohung sei per E-Mail eingegangen, ob es ein politisches Motiv gibt, wollte die Sprecherin zunächst nicht sagen.

Mitarbeiter seien gebeten worden, das Gebäude zu verlassen, oder zu Hause zu bleiben. Den Angaben nach waren von der Sperrung teilweise auch Bereiche um das Rathaus betroffen – etwa eine Bankfiliale.

Der MDR berichtete zudem von Bombendrohungen an zwei Schulen in Erfurt und Neudietendorf (Landkreis Gothe). Auf der Homepage des Erfurter Gymnasiums Albert Schweitzer stand, dass wegen einer Bombendrohung alle Schüler und Lehrer zu Hause bleiben müssen. Eine Sprecherin der Polizei Gotha sagte, an der Schule in Neudietendorf sei die Polizei vor Ort.

Polizei räumt in Baden-Württemberg drei Schulen nach Drohungen

Nach Bombendrohungen räumte die Polizei auch in Baden-Württemberg drei Schulen. Die Einrichtungen in Schorndorf, Fellbach und Waiblingen im Umland von Stuttgart werden nach Angaben eines Polizeisprechers durchsucht, die Umgebung wird abgesperrt. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Seit Freitag werden in ganz Deutschland Bombendrohungen bekannt, besonders im Fokus sind Schulen. Die Urheber sind unbekannt, die Hintergründe unklar. In einigen Fällen wurden in den Schreiben Bezüge zur islamistischen Hamas sowie zum Gaza-Krieg hergestellt, aber auch der Ukraine-Konflikt war Thema.

Das droht den Tätern

Eine Bombendrohung fällt in Deutschland häufig unter den Straftatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (Paragraf 126 des Strafgesetzbuches (StGB)). Das kann zu Geldstrafen oder sogar mehrjährigen Haftstrafen führen.

Mitte Oktober wurde ein 41-Jähriger wegen einer Bombendrohung gegen die Krefelder Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit zu 2.000 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ende 2016 wurde ein Mann wegen mehrerer Bombendrohungen gegen eine Kita und ein Altenheim im bayerischen Wolframs-Eschenbach zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. (dpa/dl)



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