Freispruch für Klimakleber: Gericht rät bei Straßenblockade zu Bus und Bahn

Festkleben ist keine Gewalt, keine Nötigung und die Einschränkungen sind hinzunehmen. So zumindest soll das Berliner Landgericht eine Klimakleber-Blockade eingeschätzt haben – zur Freude der „Letzten Generation“.
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Es ging um das gewerbsmäßige Verbreiten von Kinderpornografie.Foto: iStock/Wavebreakmedia
Von 13. Juni 2023

Sie blockieren Autobahnen und sonstige Straßen, indem sie sich auf den Asphalt kleben. Sie randalieren in Hotelhallen mit Farbe, beschmieren Schaufenster und Fassaden von Markenshops damit und Kleinflugzeuge, bewerfen Kunstwerke mit Suppe oder kleben sich dran fest. Sie erpressen ganze Städte und ihre Prozesse belasten die Gerichte.

Die Polizei pinselt sie mit Speiseöl von den Straßen und Autofahrer, die sie von der Straße und damit aus dem Gefahrenbereich ziehen, werden von Polizei und Justiz hart angegangen. Nun setzt ein Berliner Gericht noch einen obendrauf – und die „Letzte Generation“ jubelt: „Landgericht Berlin lehnt erstmals Vorwurf der Nötigung wegen Klimablockaden ab“, so ein Twitter-Statement der Organisation.

Ihr müsst es ertragen …

Eine Blockade der Berliner Stadtautobahn A100 am Tempelhofer Damm am 30. Juni 2022 stand gerichtlich zur Debatte. Während viele Autofahrer im morgendlichen Berufsverkehr unterwegs waren, hatte sich eine Klebegruppe der „Letzten Generation“ aufgemacht, sich derorts festzukleben.

Laut dem Landgericht Berlin soll dabei die Fortbewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer für rund 35 Minuten und „nur in überschaubaren Umfang beeinträchtigt worden“ sein. Das sei angesichts der üblichen Stauzeiten in der Hauptstadt „moderat“, so das Gericht, berichtet die „Junge Freiheit“.

Den Verkehrsteilnehmern wurde daher vom Gericht zugemutet, die Einschränkungen durch die Klimakleber „als sozial-adäquate (Neben-)Folge der rechtmäßig durchgeführten Versammlung hinzunehmen“.

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… oder Umsteigen

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, habe das Gericht zudem erklärt, dass angesichts angekündigter Blockaden Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit […] generell möglich“ sei.

In diesem Sinne war es auch nicht mehr verwunderlich, dass in der Berliner Einzelfallentscheidung ein wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beklagtes Mitglied der „Letzten Generation“ vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Nötigung freigesprochen wurde.

Wohl aber sah das Gericht den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte als gegeben. Nicht wegen des Festklebens, das laut Gericht „keine Gewalt“ sei, sondern weil der Klimakleber sich immer wieder versuchte, auf die Fahrbahn zu setzen, obwohl die Polizei die Versammlung bereits aufgelöst hatte. Mit dem Beschluss des Landgerichts Berlin wurde ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Oktober 2022 aufgehoben.



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