Überfall auf Geldtransporter in Berlin: Sieben Jahre Haft

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Berliner Polizei. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times8. September 2021

Rund sechs Monate nach einem Überfall auf einen Geldtransporter am Berliner Kurfürstendamm hat das Landgericht in der Hauptstadt einen 31-Jährigen wegen schweren Raubs und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass Muhamed R. gemeinsam mit vier unbekannten Mittätern am 19. Februar den Geldtransporter überfallen und dadurch Bargeld in Höhe von mehr als 600.000 Euro erbeutet hatte.

Die Täter sollen den Transporter maskiert und als Müllmänner getarnt vor einer Bankfiliale abgepasst haben – „am helllichten Tag, auf offener Straße und exponiert auf dem Kudamm“, wie der Vorsitzende Richter Sebastian Brinsal betonte. Dort entwaffnete R. „blitzartig“ unter Vorhalt einer Schreckschusspistole einen Sicherheitsmitarbeiter.

„Professionell geplante Schwerstkriminalität“

Zwei der Mitarbeiter besprühte er zudem mit Reizgas, während die weiteren Täter die Beute in einem mitgeführten Transportsack verstauten und anschließend alle in einem Auto flüchteten. Dieses wurde später auf einem Parkplatz abgestellt und in Brand gesetzt. Brinsal sprach in der Urteilsbegründung von einem „professionell geplanten und durchgeführten Lehrstück der Schwerstkriminalität“.

Der 31-Jährige ist kriminell vorbelastet und Mitglied eines bekannten Berliner sogenannten Familienclans. Als Voraussetzung für eine vom Gericht angebotene Verständigung hatte er bereits am ersten Prozesstag seine Beteiligung an der Tat gestanden. Zur Begründung gab er an, dass er bei vielen Menschen hohe Schulden gehabt habe, vor allem durch seinen Kokainkonsum.

Als ein Bekannter ihn ansprach, ob er bei einer „Sache“ mitmachen wolle, habe er sich überreden lassen – „ich sah die Möglichkeit, auf einmal alle meine Schulden loszuwerden“. Da ihm während des Überfalls aufgrund seines Kokainkonsums die Nase lief, habe er sich ins Gesicht gefasst und so wohl DNA-Spuren auf dem Pullover eines Sicherheitsmitarbeiters hinterlassen. Als Anteil aus der Beute habe er 70.000 Euro erhalten.

Frühzeitiges Geständnis

Zugunsten des Angeklagten sprach laut Brinsal das frühzeitige Geständnis, das er zudem während der Hauptverhandlung detailliert ausbaute, und seine Entschuldigung bei den als Zeugen gehörten Mitarbeitern des Geldtransporters. Zulasten von R. führte er unter anderem die vielen Vorstrafen des Angeklagten und den „extrem hohen“ Beutewert auf.

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von 650.000 Euro, des Werts der Tatbeute, und nach eineinhalb Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Damit kam das Gericht exakt den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. Die Verteidiger von R. hatten hingegen auf eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren plädiert.

„Ich bedanke mich für die Chance, mich zu bessern“, sagte R. nach Verlesung der Urteilsbegründung. Auf einen Strafrahmen zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren Haft hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung als Teil einer Verständigung bereits am ersten Prozesstag geeinigt. Zur Bedingung für die Verständigung hatte das Gericht ein glaubwürdiges, werthaltiges Geständnis des Angeklagten gemacht.

Als Beweismittel wurde zu Beginn des Verfahrens unter anderem ein Video von einer Kamera aus dem Innern des Transporters gezeigt. Als Zeugen sagten die Mitarbeiter des Geldtransporters und Ermittler aus. Insgesamt dauerte der Prozess drei Verhandlungstage. (afp/dl)



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