Bielefelder Gericht will am Freitag Urteil wegen Dreifachmords von Hille fällen

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Hiller Moor.Foto: istock
Epoch Times17. Juli 2019

Gut zehn Monate nach Prozessbeginn will das Landgericht Bielefeld am Freitag das Urteil im Verfahren um den Dreifachmord von Hille verkünden.

Angeklagt sind der 52-jährige frühere Fremdenlegionär Jörg W. und sein 25 Jahre alter Ziehsohn Kevin R. In dem Prozess beschuldigten sich die Männer gegenseitig, die Taten begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen von dreifachem gemeinschaftlichem Mord aus.

W. und R. sollen die drei Männer zwischen August 2017 und März 2018 aus Habgier ermordet und ihre Leichen auf Bauernhöfen im ostwestfälischen Hille und im benachbarten Grenzgebiet zu Niedersachsen versteckt haben.

Bei den Opfern handelte es sich laut Anklage um den 72-jährigen Gerd F., der auf einem Hof in der Nähe des Gehöfts von W. lebte, den 64 Jahre alten Hilfsarbeiter Jochen K. und den 30-jährigen Fadi S., einen Geschäftspartner W.s.

Nach der Entdeckung der Leichen wurden die beiden Angeklagten im März 2018 festgenommen – W. wurde damals von Spezialkräften der Polizei in Bayern gefasst.

Lebenslange Freiheitsstrafe für beide

Vor Gericht gaben sich die Männer wechselseitig die Schuld an den Taten. Die Staatsanwaltschaft sieht gleichwohl beide Männer des Mordes überführt und beantragte jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Zudem soll nach dem Willen der Anklage bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Im Fall von W. hält die Staatsanwaltschaft zudem eine Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung für geboten.

Dagegen wies die Verteidigerin des 52-Jährigen die Mordvorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. Der Verteidiger von R. plädierte auf Freispruch.

Der Prozess um den Dreifachmord hatte am 3. September vergangenen Jahres begonnen. Bereits im April schloss das Gericht ein erstes Mal die Beweisaufnahme.

Wegen eines weiteren Antrags aus den Reihen der Verteidigung traten die Richter später jedoch kurzzeitig wieder in die Beweisaufnahme ein, bevor in der ersten Julihälfte die abschließenden Plädoyers gehalten wurden. (afp)



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