Fast 1.800 Polizeibeamte bei Razzien gegen Rockerverein „Bandidos“ im Einsatz

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„Bandidos“ dürfen ihre Kutten nicht öffentlich tragen.Foto:  Marius Becker/Archiv/dpa
Epoch Times1. Juli 2021

Mit fast 1.800 Beamten ist die Polizei am Donnerstag in fünf Bundesländern gegen die Rockervereinigung „Bandidos“ vorgegangen.

Sie hätten insgesamt 104 Objekte durchsucht und dabei Waffen, Munition und „größere Mengen Bargeld“ sichergestellt, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Innenminister Horst Seehofer (CSU) habe die Razzien wegen des „dringenden Verdachts“ auf Straftaten angeordnet.

Der Verein strebe „einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen an und setzt entsprechende Ansprüche auch mit Gewalt durch“, erklärte das Ministerium. Schwerpunkt der Razzien sei Nordrhein-Westfalen gewesen, Durchsuchungen fanden aber auch in Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen statt.

1966 in Houston in den USA gegründet

„Bund und Länder gehen mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen jede Form der Kriminalität vor“, erklärte Seehofer. Die Einsätze richteten sich gegen die Gruppierung „Bandidos MC Federation West Central“. Sie seien „störungsfrei“ verlaufen.

Die Gruppierung wurde laut Innenministerium 1966 in Houston in den USA gegründet. In Deutschland sei sie seit 1999 vertreten. Als sogenannter „Weltclub“ habe sie heute Ableger in vielen Ländern. Offizieller Zweck des „Bandidos MC Federation West Central“ sei die Förderung des gemeinsamen Motorradfahrens und Veranstaltung von Events.

Sie sind aber auch in bestimmten legalen Geschäftsbereichen wie dem Sicherheitsgewerbe, im Rotlichtbereich und mit Tattooshops aktiv.

Bezüge zur Organisierten Kriminalität

Laut Bundeskriminalamt (BKA) werden in Deutschland immer mehr Ermittlungsverfahren gegen Rockergruppierungen sowie gegen Angehörige von Rockergruppierungen geführt, in denen festgestellt wird, dass kriminelle Rockergruppierungen auch mit anderen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Gewaltkriminalität sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Waffengesetz (WaffG).

Dabei liegt der Großteil der von Angehörigen von Rockervereinigungen begangenen Straftaten im Bereich der Rohheitsdelikte (gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, räuberische Erpressung, Erpressung, Bedrohung). Hintergrund dieser Straftaten sind häufig traditionelle Feindschaften zwischen den Clubs, heißt es seitens des BKA.

Niedrige Schwelle zum Einsatz von massiver Gewalt und zu Tötungsdelikten

Die Schwelle zum Einsatz von teilweise massiver Gewalt bis hin zur Begehung von Tötungsdelikten ist niedrig. Auch vor dem Gebrauch von Stich- und Schusswaffen – unter Inkaufnahme von Verletzungen unbeteiligter Dritter – wird nicht zurückgeschreckt. Im Verlauf von Konflikten zwischen zwei Gruppierungen kann sich die Gewalt rasch aufschaukeln und bis hin zu vorsätzlichen Tötungen führen, berichtet das Bundeskriminalamt. (afp/er)



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