Landgericht Freiburg: Eine Nacht des Verbrechens – Elf Männer im Prozess um Gruppenvergewaltigung an 18-Jähriger

Vor dem Landgericht Freiburg hat der Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen begonnen. Die elf Angeklagten kommen überwiegend aus Syrien.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/Studio-Annika
Epoch Times26. Juni 2019

Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat am Mittwochvormittag, 26. Juni, der Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg begonnen.

Angeklagt sind elf Männer: acht syrische Staatsangehörige zwischen 19 und 30 Jahren, ein 23-jähriger Iraker, einen 18-jähriger Algerier und ein 25-jähriger Deutscher ohne Migrationshintergrund. Ihre Namen: Ahmed Al H., Mustafa I., Jekar D., Timo P., Muhanad M., Kosay Al M., Yahia H., Mohamed H., Majd H., Alaa Al M., Ayham Al R..

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Die Staatsanwaltschaft legt den Männern Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung zur Last.

Sie sollen in der Nacht zum 14. Oktober vergangenen Jahres die junge Frau in einer Diskothek im Freiburger Industriegebiet mithilfe von Drogen gefügig gemacht und anschließend in einem nahe gelegenen Wäldchen gemeinschaftlich vergewaltigt haben.

Die Kammer hat insgesamt 27 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Ein Urteil wird nicht vor Ende des Jahres erwartet.

Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. 47 Zeugen sowie mehrere Sachverständige werden geladen. Das Opfer, die zur Tatzeit 18-jährige Franziska W. tritt als Nebenklägerin auf, schreibt „Focus“.

Die Nacht des Verbrechens

Sie hatte in jener Nacht mit einer Freundin zusammen die Technoparty besucht. Dort verkauften mehrere Männer „hochdosierte Ecstasy-Tabletten“. Die Mädchen nahmen ihnen zwei ab und „konsumierten diese zeitnah“.

Nach Mitternacht hatte ihr der Hauptangeklagte Syrer Majd H. (22) einen Drink mit Betäubungsmittel spendiert. Anschließend gingen sie raus und er zeigte ihr sein Tattoo am Oberschenkel.

Offenbar war dem Mädchen die Situation nicht geheuer, sie wollte wieder hinein, da packte und vergewaltigte er sie „gegen ihren Willen“ und ungeschützt, so Staatsanwalt Schmid. Das Mädchen sei zu diesem Zeitpunkt „nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt“ in der Lage gewesen, sich zu wehren.

Anschließend ließ Majd H. sie liegen und sagte seinen Freunden, dass da draußen ein Mädchen sei, dass Sex wolle.

Bei dem, was dann folgte, wehrte sich das Mädchen so gut es noch konnte. Es weinte, konnte sich aber den Vergewaltigungen „nicht widersetzen“, schilderte die Staatsanwaltschaft im Gericht. Einige der Täter bekamen „heftig blutende Kratzwunden am Hals“ ab, so Schmid. Doch nichts half mehr: „Diesen Widerstand überwanden die Täter jedoch gewaltsam.“

(afp/sm)



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