Mögliche Befangenheit: Gericht zieht Gutachter ab

Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach sucht das Gericht nach einem neuen Gutachter. Hintergrund ist ein Vorfall, der sich in der Cafeteria zugetragen haben soll.
Außenansicht des Landgerichts Köln, wo Thomas Drach der Prozess gemacht wird.
Außenansicht des Landgerichts Köln, wo Thomas Drach der Prozess gemacht wird.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times7. Oktober 2022

Im ohnehin schon umfangreichen Prozess gegen den einstigen Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln droht eine weitere massive Verzögerung. Das Landgericht entband am Freitag einen wichtigen Gutachter des Verfahrens von seinen Aufgaben. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gestellt, der von Drachs Verteidigung unterstützt wurde.

Die Verteidigung eines Mitangeklagten von Drach stellte ebenfalls einen Befangenheitsantrag. Der Gutachter hatte für das Verfahren Überwachungsvideos ausgewertet und Drach mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ als Täter identifiziert.

Ein Reporter lässt sich nicht kaufen

Auslöser für die Anträge war ein Vorgang, der sich in der Cafeteria des Kölner Landgerichts zugetragen haben soll. Ein Journalist, der auch über den Drach-Prozess berichtet, hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, dass der Sachverständige dort auf ihn zugekommen und ihm unvermittelt einen 100-Euro-Schein in die Hand gedrückt habe – verbunden mit der Aufforderung zu genehmer Berichterstattung über seine Person.

Daraufhin entgegnete der Journalist nach eigenen Angaben entsetzt, dass er nicht käuflich sei. Das Geld habe er zurückgeworfen. Der Journalist verfasste ein Protokoll, das die Staatsanwaltschaft im Prozess nun referierte.

Der Sachverständige bestritt den Sachverhalt in einer Stellungnahme und nannte ihn „absurd“. Sein Gutachten habe er gewissenhaft erarbeitet. Zugleich erklärte er, dass er nach dem bisherigen Prozessverlauf mittlerweile „ausschließlich negative Gefühle wie zum Beispiel Hass“ gegenüber den Verteidigern empfinde und befürchte, dass sich das auf seine Neutralität auswirken könnte. Daher bitte er selbst um Entpflichtung. Er wolle seine Gesundheit schützen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass es einen „hohen Verdachtsgrad“ gebe, dass die Angaben des Journalisten die Wahrheit seien. Die Schilderungen seien sehr detailreich, während das Bestreiten pauschal erfolge. Auch sei kein Motiv des Journalisten erkennbar, sich eine solche Geschichte auszudenken. Die Erklärung des Gutachters, er empfinde starke negative Gefühle gegenüber der Verteidigung, erwecke zudem für sich genommen bereits den Eindruck der Voreingenommenheit.

Richter Jörg Michael Bern, der den Prozess leitet, erklärte, das Gericht habe überlegt, welche Gründe es gebe, den Sachverständigen nun noch weiter im Verfahren zu halten. „Ehrlich gesagt, ist uns kein Argument mehr eingefallen“, sagte er.

Auch er sprach von einem sehr hohen „Verdachtsgrad“ gegen den Gutachter. „Und dann muss man in der Tat sagen: Da verlässt der Sachverständige genau das Terrain, auf das er sich zu begeben hat“, sagte er. „Nämlich das der Neutralität.“

Gespräche mit neuem Sachverständigen

Das Gericht führt nach eigenen Angaben nun Gespräche mit neuen Sachverständigen. Das bisher vorgetragene Gutachten ist hinfällig. Der Sachverständige hatte für seine Analyse auf Überwachungsvideos zurückgegriffen und unter anderem erklärt, Drach habe mit hoher Wahrscheinlichkeit im Prozess vorgeworfene Raubüberfälle verübt.

Drach werden in dem Prozess Überfälle auf vier Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe. Der Prozess läuft seit Februar, hat aber schon mehrere Unterbrechungen und Verzögerungen erlebt.

1996 hatte Drach den Tabakkonzernerben Jan Philipp Reemtsma entführt und erst gegen eine Lösegeldzahlung wieder freigelassen. Für die Tat war Drach zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (dpa/red)



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