„Schwarzwald-Rambo“ Yves R. zu drei Jahren Haft verurteilt

Titelbild
Das Ortsschild von Oppenau ist während der laufenden Fahndung nach dem flüchtigen Yves R. am 17. Juli 2020 in Oppenau, Deutschland, zu sehen.Foto: Alexander Scheuber/Getty Images
Epoch Times19. Februar 2021

+++Update 19. Februar+++

Am 19. Februar wurde der sogenannte „Schwarzwald-Rambo“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Yves R. habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilt das Landgericht Offenburg am Freitagmittag.

Die Verteidigung hatte lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt an.

Ein Gutachter attestierte Yves R. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Er sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an. Während des Verfahrens legte R. ein Geständnis ab.

Er erklärte, dass er in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet habe, weil er befürchtete, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.

Am Ende seiner Flucht habe er sich absichtlich einem Postboten gezeigt und so die Polizei auf seine Fährte gelockt. Aufgeben sei für ihn jedoch keine Option gewesen, er habe überwältigt werden wollen. Vor der Kontrolle der Hütte habe er schon länger im Schwarzwald gelebt. Dort habe er sich auf eine Wanderung quer durch Deutschland vorbereiten wollen.

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Vor dem Landgericht im baden-württembergischen Offenburg beginnt am Freitag der Prozess gegen den bewaffneten Waldläufer Yves R., der im vergangenen Sommer vier Polizisten entwaffnete und von Polizeihundertschaften tagelang im Schwarzwald bei Oppenau gesucht wurde. Dem auch „Schwarzwald-Rambo“ genannten R. wirft die Staatsanwaltschaft Geiselnahme, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor.

Der zur Tatzeit 31-Jährige verlor im Frühjahr seinen Wohnsitz und hielt sich illegal in einer Gartenhütte auf. Von dort wurde der Polizei dann ein Verdächtiger in Tarnkleidung und mit Pfeil und Bogen gemeldet. Bei einer Überprüfung bedrohte der Mann am 12. Juli vier Beamte mit einer echt aussehenden Schreckschusswaffe, entwaffnete sie und floh mit ihren Pistolen in den Wald.

Die Hütte, in der der flüchtige Yves R. Unterschlupf gesucht hat, steht am 17. Juli 2020 am Stadtrand von Oppenau, Deutschland. Foto: Alexander Scheuber/Getty Images

R. versteckte sich in Gruben und Erdlöchern

Fünf Tage lang suchte die Polizei mit fast 500 Beamten und einem Hubschrauber nach R., dem seit seinem 30. Lebensjahr und einer einschlägigen Vorstrafe das Führen von Waffen verboten war. R. versteckte sich in Gruben und Erdlöchern, bevor die Polizei ihn in einem Gebüsch entdeckte. Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll er einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt haben.

Die großangelegte Suche, die auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Im Netz bildete sich schon während seiner Flucht eine diffuse Unterstützerszene für R., die seit seiner Festnahme Geld für ihn sammelt. Laut Medienberichten wurde R. in seiner Jugend auch wegen Volksverhetzung verurteilt.

Verhandlung steht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen

Einen rechtsradikalen Hintergrund der Tat vom Sommer schloss die Staatsanwaltschaft jedoch aus. R. sagte in den Vernehmungen nicht aus, unmittelbar nach seiner Festnahme sprach er aber mit Polizisten. Die Auswertung einer Blutprobe ergab, dass er nicht unter Drogen stand. Zunächst gab es laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Der Prozess findet wegen der Corona-Maßnahmen in einer Mehrzweckhalle statt und steht unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Insgesamt setzte das Gericht zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 19. Februar an. Im Fall einer Verurteilung drohen R. bis zu 15 Jahre Haft. (afp)



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