Ermittlungen gegen Kollegah und Farid Bang eingestellt

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die umstrittenen Liedzeilen von der Musiker Kollegah und Farid Bang geprüft. Ergebnis: Auch "Gangsta-Rap" kann sich auf die vom Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit berufen.
Titelbild
Farid Bang (r) und Kollegah performen auf der „Echo”-Verleihung.Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Epoch Times16. Juni 2018

Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben.

Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten zuging. Weil sie aber damit dem Genre „Gangsta-Rap“ gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit.

Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Die Liedtexte der Rapper wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft.

Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeichnet worden. Dies hatte schließlich zu seiner Abschaffung geführt. Etliche Musiker hatten zuvor ihre Echo-Preise aus Protest zurückgegeben.

Die viel kritisierte Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.

Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“. Diese Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung des Holocausts. Wesensmerkmal des „Gangsta-Rap“ sei nun einmal die Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.

Die Passage „Ey, ich komm‘ in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“ sei ebenfalls nicht zu beanstanden.

Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbestände Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener überprüft. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde möglich.

Kollegah und Farid Bang hatten – einige Wochen nach dem Eklat – kürzlich die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht. Die Anregung dazu war vom Musiker Marius Müller-Westernhagen gekommen. Das Musiklabel BMG hatte sich in einer Stellungnahme zunächst hinter die Musiker gestellt, dann aber die Zusammenarbeit auf Eis gelegt.

„Grenzüberschreitung ist eines der zentralen Stilmittel des Gangsta- und Battle-Raps“, erklärte Hiphop-Expertin Sina Nitzsche von der Technischen Universität Dortmund. „Der ist auch homophob, frauenfeindlich und in anderer Weise abwertend.“ Das gehöre allerdings zum Genre wie der Cowboy zum Western. (dpa)



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