Beate Bahner: „Das ist der wichtigste Prozess der letzten beiden Jahre“

Krankschreibungen, Nebenwirkungen, Todesfälle. Längst ist bekannt, dass nicht alle Menschen die COVID-Impfung problemlos vertragen. Trotzdem sollen sich alle Soldaten einer solchen Impfung unterziehen. Dass diese sogenannte Duldungspflicht rechtens ist, daran hat Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, erheblich Zweifel.
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Beate Bahner.Foto: Epoch Times
Von 29. Mai 2022

Die Tragweite der für Anfang Juni anberaumten Gerichtstermine zur Beweisaufnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist immens. Es geht um die COVID-Impfung, die von Bundeswehrsoldaten zu dulden ist. Zwei Offiziere setzen sich dagegen zur Wehr und zogen vor Gericht. Epoch Times sprach am 23. Mai mit der Heidelberger Medizinrechtlerin Beate Bahner, die eine der prozessführenden Anwälte ist.

Sie haben am 8. Mai über ihren Telegram-Kanal einen Aufruf gestartet, um weitere Zeugen für Impfnebenwirkungen zu ermitteln. Auch die Erfassung von Impfnebenwirkungen durch die Bundeswehr wurde thematisiert. Wie war die Resonanz?

Das Bundesverteidigungsministerium behauptet, es seien lediglich 47 Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen der Soldaten eingegangen, davon ein Todesfall eines etwa 50 Jahre alten Soldaten. Wir Anwälte bezweifeln diese Zahlen und gehen auch hier von einer massiven Untererfassung aus. Daher haben wir tatsächlich Soldaten um Rückmeldung gebeten, wenn und soweit diese Impfnebenwirkungen haben oder Kameraden kennen, die darunter leiden.

Es sind tatsächlich viele Rückmeldungen gekommen, davon teilweise hochdramatisch. So ist ein 36-jähriger gesunder Soldat drei Tage nach der Boosterimpfung so schwer erkrankt, dass er seit Dezember 2021 bis zum heutigen Tage in Kliniken behandelt wurde und seither im Rollstuhl sitzt, nicht mehr gehen kann und sich selbst nicht mehr versorgen kann. Er erhält Chemotherapie, wird auf Aids behandelt und sieht nur geringste Verbesserungen.

Wir haben auch weitere Todesfälle ermittelt, die mit der von der Bundeswehr genannten Zahl nur eines Verdachtstodesfalls durch Impfung ebenfalls nicht übereinstimmen. Dies bestätigt uns in unserer Vermutung eines erheblichen „Underreporting“, wie dies bei Meldungen von Nebenwirkungen (Arzneimittel oder Impfstoffe) schon seit Jahrzehnten zu verzeichnen ist. Es ist davon auszugehen, dass lediglich fünf Prozent der Meldungen der Nebenwirkungen tatsächlich offiziell an das hierfür zuständige Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden.

Gelten Impfstoffe oder Arzneimittel als besonders sicher, wie hier vorliegend die Covid-Impfung, die nahezu täglich in den Medien als hochwirksam, sicher und nebenwirkungsfrei proklamiert wird, dann liegt nach einer amerikanischen Studie die Meldequote sogar nur bei einem Prozent. Das wären natürlich verheerende Zahlen auch bei der Bundeswehr, die auf ein fatales Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfungen schließen lässt.

Auch ohne entsprechende Hochrechnung mit den gemeldeten Nebenwirkungen mit dem Faktor 20 bis 100 sind jedoch schon jetzt 47 Meldungen eine erschreckende Zahl, wenn man davon ausgeht, dass die Bundesregierung in einer Abgeordnetenanfrage nach den Erkrankungen der Soldaten durch Corona keine Zahlen angegeben hat, somit schwere Auswirkungen durch die Corona-Krankheit selbst bei der Bundeswehr offensichtlich nicht vorliegen.

Was erwarten Sie von den bevorstehenden Terminen? Welche Zeugen werden angehört?

In den beiden weiteren Verhandlungsterminen am 7. und 8. Juni 2022 wird auf Anordnung des Gerichts ein Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts ebenso wie ein Vertreter des Robert Koch-Instituts angehört. Hier wird es freilich um die Sicherheit der Impfstoffe, deren Wirksamkeit für die Geimpften und die Frage des Fremdschutzes ebenso gehen wie um die Impfnebenwirkungen.

Wir als Anwaltsteam haben darüber hinaus beantragt, weitere deutsche und internationale Sachverständige zu den vielen umfangreichen Fragestellungen zu laden. Wir werden insbesondere auch die durch die Impfung geschädigten Soldaten als Zeugen mitbringen oder deren Aussagen, gegebenenfalls mit eidesstattlicher Versicherung, in der Verhandlung verlesen.

Und wir sind gespannt, ob das Bundesverteidigungsministerium nun endlich die maßgeblichen Fragen beantwortet, die wir schon Ende März gestellt haben: Wie viele Soldaten sind durch Corona schwer erkrankt und verstorben – und wie viele durch die Impfung erkrankt und verstorben. Angesichts der umfassenden Impfüberwachung und der Erfassung aller Krankheiten in der Bundeswehr dürften diese Fragen mit einem Mausklick zu beantworten sein. Das Bundesverteidigungsministerium schweigt sich hierzu jedoch bis heute aus. Es wird spannend sein, wie das Bundesverwaltungsgericht damit umgehen wird.

Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten?

Das Gericht hat am Ende des ersten Verhandlungstages zu erkennen gegeben, dass es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Duldungspflicht der Covid-Impfung auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankomme. Wenn und soweit die Gesundheitsgefahr für die Soldaten durch die Impfung größer ist als durch die Coronaerkrankung (und so scheint es ganz offensichtlich zu sein), so dürfte jedenfalls zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Duldungspflicht rechtswidrig sein und müsste vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben werden.

Auch das Bundesverfassungsgericht fordert eine sogenannte „dynamische Anpassung“ der Beurteilung einer Impfpflicht. Allein maßgeblich ist hierbei immer das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer ärztlichen Maßnahme. Dieses erweist sich nach unserer Überzeugung und Erkenntnis für die Covid-Impfung als so negativ, dass eine Duldungspflicht sowohl gegen Paragraf 17a SG Soldatengesetz verstoßen würde, als auch gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben.

Es scheint daher unvorstellbar, dass das Bundesverwaltungsgericht die Duldungspflicht tatsächlich für rechtmäßig erklärt. Allerdings müssen wir seit der Einführung des Narrativs einer Coronaseuche leider mit Gerichtsentscheidungen leben, die wir Anwälte zuvor nie für möglich gehalten hätten und die auch sämtliche Rechtsprinzipien sowie die bisherige Rechtsprechung mit Füßen tritt.

Dennoch haben wir große Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht, welches sich wirklich ernsthaft mit der Thematik auseinanderzusetzen scheint, hier die einzig richtige Entscheidung trifft, nämlich die Aussetzung der Duldungspflicht der COVID-Impfung in der Bundeswehr für etwa 200.000 Soldatinnen und Soldaten. Dieser Prozess ist wirklich der wichtigste Prozess der letzten beiden Jahre.

Für den 7. und 8. Juni soll die Beweisaufnahme vor dem Gericht fortgesetzt werden. Weitere Infos und die Schriftsätze der Anwälte finden Sie unter www.covidimpfung-soldaten.de

Das Interview erschien auch in der gedruckten Epoch Times Wochenzeitung Ausgabe 45.



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