Ärztepfusch nach Routineeingriff: 800.000 Euro Schmerzengeld für Hirnschaden

Einem 17-jährigen Kläger waren bei der Operation wegen eines Nasenbeinbruchs die Schläuche des Beatmungsgeräts falsch angeschlossen worden.
Titelbild
Arzt im Operationssaal.Foto: iStock
Epoch Times7. November 2019

Das Landgericht im hessischen Gießen hat einem durch einen Behandlungsfehler bei einer Routineoperation schwer hirngeschädigten jungen Mann ein Schmerzensgeld von insgesamt 800.000 Euro zugesprochen.

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hielten die Richter in dem von der Familie des Mannes angestrengten Zivilprozess gegen den Betreiber des Krankenhauses eine Zahlung von weiteren 300.000 Euro für angemessen. 500.000 Euro hatte die Familie demnach bereits vorab vom Betreiber erhalten.

Die Familie forderte in dem Verfahren weitere 500.000 Euro, was das Gericht als zu hoch bewertete. Weitere 300.000 Euro hielt es mit Blick auf die schwere Schädigung des Klägers aber für berechtigt. Dieser sei zu einem selbstbestimmten Leben nicht mehr in der Lage. Dazu komme sein noch sehr junges Lebensalter.

Der Eingriff erfolgte 2013. Bei dem damals 17-jährigen Kläger waren bei der Operation wegen eines Nasenbeinbruchs die Schläuche des Beatmungsgeräts falsch angeschlossen worden. Dadurch wurde sein Gehirn fast eine halbe Stunde lang zu wenig mit Sauerstoff versorgt und schwer geschädigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp)



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