Keine kritischen Bedenken der EFSA: Glyphosat weiterhin in der EU zugelassen

Die Lebensmittelbehörde EFSA hat grünes Licht für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gegeben. Die Bedenken gegen den Unkrautvernichter teilte man nicht.
Behälter mit Roundup, ein glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto, in einem Regal in einem Baumarkt.
Behälter mit Roundup, ein glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel von Monsanto, in einem Regal in einem Baumarkt.Foto: Reed Saxon/AP/dpa
Von 6. Juli 2023

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat wird voraussichtlich weiterhin in der EU zugelassen bleiben. Zwar liegt es an der Kommission und den Mitgliedstaaten, eine rechtsgültige Entscheidung zu treffen, die am Donnerstag, 6.7., publizierte Einschätzung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA stellt jedoch eine Art Vorentscheidung dar. Die derzeitige Zulassung gilt noch bis zum 15. Dezember 2023.

Die EFSA hat ein Peer-Review der Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten durchgeführt. Zudem hatte sie die Gefahrenbewertung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Jahr 2022 zurate gezogen.

Diese hatte erklärt, Glyphosat erfülle nicht die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff. Zudem hatte man in Eigenregie Tausende Studien und wissenschaftliche Abhandlungen über einen Zeitraum von drei Jahren ausgewertet.

Viele Fragen rund um die Wirkung von Glyphosat noch ungeklärt

Auch die EFSA hat ihrer Darstellung zufolge keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge bezüglich des Risikos von Glyphosat für Mensch und Tier gäben. Diese Einschätzung bezog sich auf sämtliche vorgeschlagenen Verwendungen des Wirkstoffs – ob vor der Aussaat oder nach der Ernte. Ein anderslautendes Ergebnis hätte einer Zulassung oder deren Erneuerung entgegengestanden.

In einigen Bereichen gebe es jedoch noch Datenlücken, hieß es in der Bewertung der EFSA. Diese habe man als noch nicht abschließend geklärte oder offene Fragen aufgeführt. Die entsprechenden Bereiche seien beispielsweise Verunreinigungen in Glyphosat, Risiken für Wasserpflanzen, aber auch das Ernährungsrisiko für Verbraucher gewesen.

Bei mehreren Lebensmitteltests hatten damit betraute Einrichtungen in der Vergangenheit Glyphosat-Rückstände beispielsweise im Bier festgestellt. Die enthaltenen Spuren der Substanz lagen jedoch weit unter dem zulässigen EU-Höchstwert.

Risikomanagern sind Maßnahmen zur Minimierung empfohlen

Offen blieb auch eine endgültige Bewertung bezüglich der Toxizität eines der Bestandteile der zur Bewertung vorgelegten Glyphosat-Pestizidformulierung. Diese wäre erforderlich für den Abschluss der Risikobewertung der Formulierung für repräsentative Verwendungszwecke. Hinweise auf akute Toxizität und Genotoxizität seien dabei bislang jedoch ebenfalls nicht aufgetreten.

Nicht restlos geklärt seien auch Fragen zu Risiken von Glyphosat im Hinblick auf die biologische Vielfalt. Diese seien komplex, vielfach ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Es fehle auch an harmonisierten Methoden und vereinbarten spezifischen Schutzzielen. In diesem Sinne seien Risikomanager dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Minimierung potenzieller Risiken zu treffen.

Im Hinblick auf die Ökotoxikologie gestand das Datenpaket Bedenkenträgern einen konservativen Risikobewertungsansatz zu. Auf dessen Grundlage ging das Papier bei 12 von 23 vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat von einem hohen langfristigen Risiko für Säugetiere aus.

Genugtuung beim Bayer-Konzern

Der Bayer-Konzern gab am Donnerstag seiner Genugtuung bezüglich der Einschätzung Ausdruck. Der Konzern äußerte sich auf Twitter zu der Publikation:

Glyphosat ist ein weit verbreitetes Herbizid und der Hauptwirkstoff in Produkten wie dem Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“. Die Frage nach der gesundheitlichen Bedenklichkeit von Glyphosat ist in der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit umstritten. Es gibt unterschiedliche Standpunkte und Studien zu diesem Thema.

WHO-Unterabteilung nährte den Verdacht der Krebserregung

Besonders brisant war dabei eine Studie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Diese Unterabteilung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese Einstufung basierte auf – jeweils allerdings begrenzten – Hinweisen aus Tierversuchen und epidemiologischen Studien bei Menschen.

Die IARC-Klassifikation sprach dabei von einem Potenzial für eine krebserregende Wirkung, traf jedoch keine Aussage über das tatsächliche Krebsrisiko selbst.

Andere Organisationen und Behörden, darunter die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA, stuften Glyphosat als nicht krebserregend ein. Auch diese stützen sich auf umfangreiche Daten aus Tierversuchen und epidemiologischen Studien. Ausreichende Beweise für eine krebserregende Wirkung von Glyphosat beim Menschen hätten sich daraus nicht ergeben.

Kalifornisches Gericht gab Kläger in Glyphosat-Prozess Recht

Im Jahr 2021 veröffentlichte die ECHA eine umfassende Bewertung von Glyphosat. Darin kam sie zu dem Schluss, dass Glyphosat nicht als krebserregend für den Menschen eingestuft werden sollte. Die ECHA stützte sich auf Studien zu genotoxischen Eigenschaften von Glyphosat. Diese hätten darauf hingedeutet, dass es unwahrscheinlich sei, dass es beim Menschen Krebs verursache.

Weitere Studien untersuchten mögliche Verbindungen zwischen Glyphosat und anderen gesundheitlichen Problemen. Dazu gehörten Fortpflanzungsstörungen, Leber- und Nierenerkrankungen, beeinträchtigte embryonale Entwicklung und Auswirkungen auf das endokrine System. Auch hier waren die Ergebnisse jedoch uneinheitlich.

Im Jahr 2019 sprach ein kalifornisches Gericht dem Kläger Edwin Hardeman etwa 25 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu. Er machte glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich. Monsanto-Erwerber Bayer ging vor den Supreme Court. Dieser wies den Berufungsantrag jedoch zurück. Bundesrecht verhindere demnach keine Schadensersatzansprüche in einzelnen US-Staaten.



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