Spahn: Masern-Impfpflicht ist Kinderschutz – Kinder können nicht selbst entscheiden

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times14. November 2019

Vor der geplanten Verabschiedung der Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das geplante Gesetz verteidigt. „Das ist ein Kinderschutzgesetz im wahrsten Sinne des Wortes“, sagte Spahn am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Gerade Kleinkinder benötigten „besonderen Schutz“.

Kinder könnten nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft würden, argumentierte Spahn. Daher sei eine Impfpflicht nötig. „Masern sind keine Kinderkrankheit“, betonte der CDU-Politiker. Zudem seien Masern „nicht therapierbar“. Die Infektionskrankheit sei hochansteckend und „eine Qual für Kinder und Erwachsene“.

Die Impfpflicht nütze auch ganz kleinen Kindern „in Gemeinschaftseinrichtungen“, sagte Spahn. Kleinkinder unter einem Jahr dürften aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, sodass die Impfung bei den Zwei- bis Fünfjährigen umso wichtiger sei, um auch die noch Kleineren zu schützen. Spahn forderte, dass „jeder Arzt, auch der Kinderarzt“ zudem bereit sein sollte, auch Erwachsene gegen Masern zu impfen.

Hier ein Livestream zur Abstimmung über das Masernschutzgesetz:

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Kritik an dem geplanten Gesetz, etwa seitens der AfD, wies Spahn zurück. Die Impfpflicht sei eine Erfüllung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, sagte Spahn. „Wir haben auch die Pocken auf diesem Weg ausgerottet“, betonte er.

Die geplante Impfpflicht soll für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften gelten. Dies gilt auch für das dort tätige Personal, ebenso wie für Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen. Nicht geimpfte Kinder können demnach vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder. (afp)

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