Wieviel Freiheit bringt der digitale Impfpass wirklich?

Die EU hat im März Vorgaben für einen digitalen Impfpass gemacht, die Bundesregierung arbeitet nun an der Umsetzung. Statt eines reinen Impfpasses soll es „Grüne Nachweise“ geben. Wird das wirklich die ersehnte Freiheit für die Bürger bringen? Eine Analyse.
Von 7. Mai 2021

Die Urlaubsländer machen Druck. EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Spanien oder Griechenland verlangen von der EU, den geplanten digitalen Impfpass so schnell wie möglich EU-weit einzuführen. Verständlich, denn die Wirtschaft ihres Landes hängt stark vom Tourismus ab. Nun soll der digitale Impfpass im Juni kommen und auch Deutschland hat sich bereit erklärt, das Projekt noch vor den Sommerferien in Gang zu bringen. Einen reinen Impfpass soll es allerdings nicht geben, sondern einen „grünen Ausweis“.

Die Kommission spricht von „Digitalen grünen Nachweisen“, die Aufschluss darüber geben sollen, ob man gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat.

Das „Impfzertifikat“ ist in erster Linie als digitales Dokument gedacht, um es auf Mobilgeräten vorzeigen zu können. Der Gesetzentwurf sieht aber auch die Möglichkeit vor, es auszudrucken. Wichtig ist demnach, dass ein Barcode gescannt werden kann, um die Echtheit zu prüfen. Wird er gescannt, werden nur QR-Code und Signatur überprüft. Der QR-Code zeigt, wo geimpft wurde, wann geimpft wurde und welches Vakzin dabei zum Einsatz kam.

Das „Genesungszertifikat“ soll ebenfalls verschlüsselt zeigen, wer das Ergebnis festgestellt hat, wie das positive Testergebnis ermittelt wurde, ab wann das Zertifikat gilt und wann es letztendlich abläuft.

Das „Testzertifikat“ zeigt Test-Art, Datum und Uhrzeit der Testung und Prüfnummer des Testzentrums an. „Personenbezogene Daten werden hierbei nicht übermittelt, da sie zur Überprüfung der digitalen Signatur nicht erforderlich sind“, heißt es in dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission. Das Dokument soll in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden.

Keine Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeit

Das Zertifikat soll laut Kommission das Reisen erleichtern, aber keinesfalls eine „Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeit sein“. Deshalb ist die Behörde inzwischen auch von der ursprünglichen Bezeichnung „grüner Pass“ abgerückt. Die Behörden der Mitgliedstaaten könnten etwa bei Einreise auf Basis der Angaben im Zertifikat auf bestehende Test- oder Quarantänepflichten verzichten.

Auf der offiziellen Website der EU heißt es zum „digitalen grünen Nachweis“:

Der digitale grüne Nachweis wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Er wird dafür sorgen, dass derzeit geltende Beschränkungen abgestimmt aufgehoben werden können.“

Reisen kann man demnach aber auch ohne Impfung, denn es heißt weiter: „Der digitale grüne Nachweis soll den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern. Er ist aber keine Voraussetzung für die Freizügigkeit. Sie ist ein Grundrecht in der EU. Der digitale grüne Nachweis kann auch Testergebnisse bescheinigen, deren Vorlage von staatlicher Seite häufig verlangt wird. Er soll als Beleg für den Corona-Status einzelner Personen dienen und somit das Reisen erleichtern.“

Gemeinsam mit der WHO will die Kommission sicherstellen, dass die Nachweise auch außerhalb der EU anerkannt werden. Mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) arbeitet die Kommission ebenfalls zusammen.

Dass aber derjenige mit Impfpass sich der uneingeschränkten Reisefreiheit bei der Rückkehr nach Deutschland nicht sicher sein kann, machte indes Justizministerin Christine Lambrecht deutlich. Die Quarantänepflicht bestehe weiter nach Kontakt zu Menschen, die sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Mutation angesteckt haben oder nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Medizinische Fragen sind noch offen

Keine Informationen gibt es bisher über die Länge der Gültigkeit des Impfpasses, der ja nur ein Bestandteil des „grünen Zertifikats“ ist. Sollte sich die Aussage von Virologe Christian Drosten bestätigen, dass auch Geimpfte eine gewisse Zeit nach der Impfung wieder zur Weitergabe des Virus beitragen können, kann auch seine Gültigkeit nur von begrenzter Dauer sein.

Die bisherigen Studien zeichneten ein Bild der Corona-Impfstoffe zum Zeitpunkt relativ kurz nach der Impfung – wenn Geimpfte den optimalen Immunschutz aufgebaut haben, betonte Drosten. Nach ein paar Monaten werde sich das Bild ändern. Der Wissenschaftler spricht bereits von einer nötigen Auffrischungsimpfung im Winter.

Doch auch direkt nach der 2. Impfung bleibt ein Restrisiko bestehen. Darauf weisen die Experten vom Paul-Ehrlich-Institut hin. Auf Anfrage vom „MDR“ hieß es:

Es muss davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit dem Virus trotz Impfung symptomatisch oder asymptomatisch infiziert werden können und dabei das Virus Sars-CoV-2 ausscheiden.“

Deswegen solle man sich auch nach der Impfung weiter an die allgemein geltenden Schutzmaßnahmen halten, schreibt das Institut weiter. „Im Moment ist der Erkenntnisstand, dass die Impfung keine vollständig sterile Immunität verursacht.“

Beide Thesen werfen unweigerlich die Frage auf, wie man diesbezüglich die Gültigkeit des Impfpasses regeln will? Läuft er automatisch nach sechs Monaten aus? Müssen die Geimpften sich weiter regelmäßig testen lassen, um festzustellen, ob überhaupt oder immer noch Impfschutz besteht? Tun sie das nicht, verfällt dann der Impfpass? Und was passiert, wenn sie positiv getestet werden? Wird der Status dann auf „ungeimpft“ umgestellt? Oder muss die Person sich unverzüglich nachimpfen lassen?

Weiter darf man berechtigt fragen, was passiert, wenn die Impfung nicht mehr anschlägt, weil der Betroffene durch mehrfaches Impfen zwar immun gegen den Impfstoff geworden ist, eine sogenannte „Immunescape“ aber zu zahlreichen Mutanten geführt hat, gegen die er nun nicht mehr immun ist. Wer will das alles unter Kontrolle halten und wie? Wie aussagekräftig ist dann noch das „grüne Zertifikat“?

Drosten sagte allerdings auch, „man muss nicht nachimpfen, weil irgendwelche Mutanten auftreten, sondern in erster Linie, weil Immunität gegen Schleimhaut-Viren nicht lebenslang hält.“ Dieser Satz gemeinsam mit der Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts ist entweder eine Bankrotterklärung an die gesamte Impfstrategie oder er impliziert, dass das Impfen in der Zukunft zum Alltag gehören wird.

Wie auch immer, es ist ein Fass ohne Boden, ein Experiment, dessen Ausgang absolut nicht einschätzbar ist. Gleichermaßen zeigt es den Irrwitz eines EU-weiten digitalen Impfpasses auf, der zwar das Reisen innerhalb der EU wieder uneingeschränkt möglich machen soll, dann aber doch wieder nicht.

Wann kommt das Zertifikat?

Die Kommission hat im März eine EU-Verordnung vorgeschlagen, also ein direkt anzuwendendes EU-Gesetz, das die nationalen Behörden verpflichten würde, ihren Bürgern das besagte Dokument auf Anfrage auszustellen. Dafür müssen die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament noch jeweils ihre Position festlegen und dann untereinander den finalen Gesetzestext aushandeln. Selbst ein beschleunigtes Verfahren wird wohl Monate dauern. Die Kommission ist dennoch optimistisch, das Gesetz bis Juni zu verabschieden, um die Tourismus-Saison zu retten.

Einfach wird das nicht werden, denn neben den medizinischen Fragen sind auch noch viele andere offen. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses könnten unterschiedliche Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten oder Datenschutzbedenken des EU-Parlaments die Annahme verzögern. Die technische Umsetzung, um die sich die Mitgliedstaaten einzeln kümmern, könnte ebenfalls Probleme bereiten. Ein Faktor ist hierbei, dass die notwendigen Daten in einigen Ländern, darunter Deutschland, bislang nicht zentral gespeichert werden.

Oliver Grimm geht in der österreichischen „DiePresse“ davon aus, dass dem grünen Pass der EU ein „Flop“ drohe. Jeder Staat hält weiter an seinen nationalen Einreisebestimmungen fest – ganz so, als hätte man sich nicht darauf geeinigt, dass es sinnvoll ist, die Menschen unter Nachweis ihrer Immunisierung endlich wieder mehr oder weniger frei reisen zu lassen.

Schon jetzt häufen sich Fälle von Bürgern, die in ihrem Heimatstaat geimpft wurden, aber trotzdem bei der Ankunft in einem anderen Mitgliedstaat in Quarantäne müssen.“

Man habe im Vorfeld offenbar nicht bedacht, „dass nicht nur die Impfung, sondern auch der PCR-Test gratis sein muss, wenn man die Ungleichbehandlung der Bürger vermeiden will“, schreibt er weiter. Wer sich also nicht oder noch nicht gratis impfen lassen könne, müsse sich wenigstens gratis testen lassen können. Das wiederum könne die Kommission den Mitgliedstaaten aber nicht vorschreiben. „Die Frage, welchen Preis ein PCR-Test haben soll, und ob die Krankenversicherung seine Kosten erstattet, ist von den Mitgliedstaaten zu entscheiden“, so Grimm. Er sieht Europa in einer Sackgasse, solange die öffentliche Gesundheit nationale Sache sei.

Was bedeutet die Einführung des digitalen Impfpasses für Deutschland?

Als derzeit vollständig geimpft gilt, wer alle vorgesehenen Dosen eines zugelassenen Impfstoffs vor mindestens 14 Tagen erhalten hat. Die Länder können eigene Regelungen erlassen, was sie auch schon getan haben. Diese dürfen aber nicht im Widerspruch zu der Verordnung des Bundes stehen. Für den Nachweis der Impfung soll künftig der digitale Ausweis genutzt werden, alternativ aber auch der gelbe Impfpass oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular.

Das „grüne Zertifikat“ könnte man auch als Vorstufe einer noch viel umfassenderen Datenbank verstehen, das nur kurzfristig die Reisebranche und die Reiselustigen über die Ferienzeit bei Laune halten soll. Die Lockdown-Politik der Bundesregierung wird dadurch in keiner Weise angetastet, denn diese richtet sich nicht nach der Anzahl der Geimpften, sondern nach den Inzidenzwerten. Inzidenzwerte sind bekanntlich über die Menge von ausgeführten Tests steuerbar.

Wer sich impfen lässt und sich das „grüne Zertifikat“ zulegt, wird weder von der Maskenpflicht noch von den Abstandsregeln befreit. Beim Shoppen oder beim Friseur fällt lediglich die Testpflicht weg. Bei Reisen ins Ausland kann unter Umständen die Testpflicht und die Quarantänepflicht wegfallen, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Auch bei der Rückkehr kann es passieren, dass man sich trotz Impfung in Quarantäne begeben muss.

Spahn betonte rund um die Freiheitsdiskussion in der dritten Welle: Auch für vollständig Geimpfte würden in der aktuellen Pandemiephase Corona-Regeln wie Abstand, Hygiene und Schutzmasken weiter gelten.

Denn sowohl der tagesaktuelle Test als auch die vollständige Impfung reduzieren das Infektionsrisiko zwar deutlich, aber sie geben keine hundertprozentige Sicherheit davor, andere zu infizieren.“

Schaffen Sie sich einen Überblick über ihre „Impflücken“

Halten wir also fest, dass es keinen ausreichenden oder anhaltenden Impfschutz geben wird. Trotzdem plant man in Deutschland, künftig regelmäßig zu impfen. Das erfährt man auf der Website „gesund.bund.de“. Dort heißt es, ab 2022 soll es den elektronischen Impfpass als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) geben. „Mit dem elektronischen Impfpass können Sie sich in der ePA-App schnell einen Überblick über eventuell bereits bestehende oder bevorstehende Impflücken verschaffen: Welche Impfungen sind bereits abgelaufen? Welche Impfungen sind demnächst fällig?“

Die Nutzung sei zwar, wie auch bei der elektronischen Patientenakte, freiwillig. Hervorgehoben wird aber, dass der E-Impfpass das gelbe Heft ersetzt, das dann „nicht mehr zu Hause vergessen“ werden kann. Er biete „einen besseren Überblick für Patientinnen und Patienten, wann sie sich das nächste Mal impfen lassen sollten, und vereinfacht eine vollständige Impfung“, heißt es. Auch automatische Erinnerungen würden mit der digitalen Version möglich werden.

Damit wird deutlich, in welche Richtung wir uns künftig zumindest in Deutschland bewegen. Diese E-App könnte die Eintrittskarte für das gesellschaftliche Leben der Zukunft werden. Forscher gehen davon aus, dass bis Ende 2021 jedem in Deutschland eine Impfung zumindest möglich gemacht wurde, eine Studie vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung spricht sogar von Ende Juli. Wer sie verweigert, hat demnach keinen Grund, sich über eventuell auftretende Ungerechtigkeiten zu beschweren. Kinos, Theater, Restaurants und Fluglinien sind dann unter Umständen gezwungen, nur Geimpften Einlass zu gewähren. Die Folge davon wäre eine Zweiklassengesellschaft.

Fazit: Bisher ist in keiner Weise nachgewiesen, inwiefern Impfungen tatsächlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beitragen, ganz im Gegenteil, Experten gehen davon aus, dass es keinen absoluten Impfschutz geben wird. Trotzdem gaukelt man den Bürgern vor, dass sie über einen digitalen Impfpass alle ihnen zustehenden Freiheiten des gesellschaftlichen Lebens wiedererlangen können. Garantiert ist das aber nicht. Eins kann man jedoch garantieren: Der digitale Impfpass wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorantreiben und nicht nur diese, sondern auch die Spaltung der EU.



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