FFP2-Maske – politisch verordnet, für den privaten Gebrauch ungeeignet!

Von 20. Januar 2021

Am 16. September 2020 gab es einen der seltenen investigativen, regierungskritischen Beiträge in der ARD: „Das Masken-Debakel – Masken-Debakel – Wer zahlt die teure Beschaffung des Bundes?“ Seit heute ist klar: Die Bevölkerung zahlt, indem sie durch die jüngsten Verschärfungen der Lockdown-Maßnahmen gezwungen wird, die Masken zu kaufen, weil sie sonst weder ein Geschäft betreten, noch den öffentlichen Nahverkehr benutzen darf.

Diese Masken sind für den Alltagsgebrauch nicht nur nicht geeignet, sie sind für manche Menschen sogar schädlich!

Kurzgefasst wird in dem Beitrag thematisiert, dass das Gesundheitsministerium im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens im April 2020 Zuschläge für Schutzausrüstung an 738 Lieferanten im Gesamtwert von 6,4 Milliarden Euro erteilte. Von Anfang an gab es Zweifel, ob der vom Bundesgesundheitsministerium garantierte Preis für die Masken gerechtfertigt war. Das sollte vom Bundesrechnungshof geprüft werden. Ob ein Ergebnis vorliegt, konnte ich per Internet-Recherche nicht ermitteln.

Zahlreiche Lieferanten warten bis heute darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium ihre Rechnungen bezahlt. Vor dem Landgericht Bonn sind inzwischen 57 Verfahren anhängig. Um das angerichtete Chaos wieder in den Griff zu kriegen, hat das Gesundheitsministerium die Beraterfirma Ernst&Young ohne Ausschreibung für 9,5 Milliarden Euro beauftragt. Wen die Einzelheiten interessieren, dem sei der Beitrag empfohlen, solange er noch online ist.

Spannend ist neben der Finanzierung aber noch eine weitere brandaktuelle Frage: Wie sinnvoll – und sicher – ist das Tragen von FFP2-Masken für die Bürger? Haben sich die Politiker, die nun den FFP2-Maskenzwang für alle verordnet haben, informiert, was sie da tun?

Die FFP2-Maske fällt laut Bestimmung der „DGUV Regel 112-190“, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), unter die Atemschutzgeräte. Daher ist vor erstmaliger Benutzung dieser Masken eine medizinische Erstuntersuchung erforderlich. Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemeinen eine zusätzliche Belastung für den Träger, sodass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt werden muss. Es sind Nachuntersuchungen vorgeschrieben!

Nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) haben vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zu erfolgen.

Die Bevölkerung wird also zum Tragen dieser Masken gezwungen, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Einweisungen stattfinden.

Auch das Robert Koch-Institut warnt. Es schreibt online in seinen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6.1.2021): „In den, Empfehlungen der BAuA [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, d. Red.] und des ad-Hoc AK Covid-19 des ABAS [Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe, d. Red.] zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit Sars-CoV-2′ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.“

Zudem warnt das RKI auf seiner Website auch vor möglichen Gesundheitsrisiken für bestimmte Gruppen: „Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.“ Und weiter: „Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potenziellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden.“

Das sind die Vorschriften für Berufstätige. Wie kann man verantworten, eine ganze Bevölkerung, einschließlich der Risikogruppen unter diese Maske zu zwingen?

Auch bei den von den Apotheken jüngst an die ältere Generation verschenkten FFP2-Masken wird eine Unterweisung des Benutzers zur funktionsgerechten Handhabung zwingend vom Hersteller vorgeschrieben. Wer hat wann diese Unterweisung übernommen? Wie seriös ist eine Politik, die anfangs Masken jeden Wert abspricht, dann monatelang „ein Schal tut’s auch“ verbreitet und nun Masken, die nicht für den privaten Gebrauch empfohlen werden können, zwangsweise zum Einkauf und Busfahren verordnet?

Was ist mit den maskenbefreiten Risikopatienten, die schon unter einer einfachen Maske ernste gesundheitliche Probleme bekommen und trotz der geltenden Ausnahmetatbestände der einschlägigen Verordnungen ohne Maske kaum noch in ein Geschäft eingelassen werden?

Gehen die Politiker ab sofort für diese Menschen einkaufen? Und wer haftet für die Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit diesen Masken entstehen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Einweisung nicht stattfindet?

Zuerst veröffentlicht am 11. Januar 2021 auf vera-lengsfeld.de

Die Autorin Vera Lengsfeld ist eine deutsche Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. 1983 wurde sie wegen der Mitarbeit in einer Bürgerrechtsbewegung aus der SED ausgeschlossen und mit einem Berufsverbot belegt. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Heute ist sie freischaffende Autorin in Berlin. Blog: vera-lengsfeld.de

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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