Arbeitsrechtler: Lebenslauf-Kosmetik kann zu Kündigung führen
Der Arbeitsrechtler Michael Henn warnt in der aktuellen Ausgabe von „Zeit Campus“ vor Lebenslauf-Kosmetik: „Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis anfechten. Dies wirkt wie eine fristlose Kündigung. Und zwar immer dann, wenn eine falsche Information vorliegt und der Arbeitgeber beweisen kann, dass diese Information für ihn relevant für die Einstellung war.“
Auch wenn die Fehlinformation irrelevant für die Einstellung war, ist eine Kündigung möglich, so der Experte: „Nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr, vorher kann er jederzeit fristgerecht kündigen. Aber auch danach kann der Chef einem die Schummelei übel nehmen, selbst wenn es kein Kündigungsgrund ist.“
(dts Nachrichtenagentur)
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