BGH hebt Freisprüche für Ex-Vorstände der HSH Nordbank auf

Das Landgericht Hamburg sprach die sechs Ex-Manager von der HSH Nordbank im Juli 2014 vom Vorwurf der Untreue frei. Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies den Fall an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts auf.
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Der Ex-Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens NonnenmacherFoto: CHRISTIAN CHARISIUS/AFP/Getty Images
Epoch Times12. Oktober 2016

Der Prozess um ein hochriskantes Finanzgeschäft der HSH Nordbank muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag die Freisprüche für sechs frühere Vorstandsmitglieder vom Vorwurf der Untreue auf, darunter der ehemalige HSH-Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher. Die Freisprüche hätten der „rechtlichen Überprüfung“ nicht standgehalten, teilte der BGH mit.

In dem Verfahren ging es um die Folgen der Gründung der Zweckgesellschaft „Omega 55“ mit der französischen Großbank BNP Paribas im Dezember 2007. Das Geschäft wirkte sich aufgrund der kurz darauf einsetzenden globalen Finanzkrise negativ auf die Bilanz der HSH Nordbank aus. Das Landgericht Hamburg sprach die sechs Ex-Manager im Juli 2014 aber vom Vorwurf der Untreue frei.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies den Fall an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts auf. Die HSH Nordbank war durch die weltweite Finanzkrise und Fehlspekulationen vor einigen Jahren in eine schwere Krise geraten und musste mit staatlichen Beihilfen und Garantien gestützt werden. (afp)

 



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