Britische Regierung darf Brexit nur mit Zustimmung des Parlaments einleiten – May hält an Brexit-Fahrplan fest

Die britische Premierministerin Theresa May ließ über einen Sprecher erklären, sie werde "wie geplant" bis Ende März den Startschuss für den EU-Ausstieg geben. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs werde "nichts daran ändern".
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Die Flagge von Großbritannien vor dem Big Ben.Foto: JUSTIN TALLIS/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Januar 2017

Die britische Regierung kann die Verhandlungen über einen EU-Austritt nur mit Zustimmung des Parlaments in London einleiten. Das Oberste Gericht des Königreichs stellte den Start des Brexit-Verfahrens in einem am Dienstag ergangenen Urteil unter Parlamentsvorbehalt. Den Regionalvertretungen von Schottland, Wales und Nordirland gaben die Richter kein Mitspracherecht. Das Urteil ist eine Schlappe für die Regierung in London, die ihren Brexit-Zeitplan dadurch aber nicht gefährdet sieht.

Premierministerin Theresa May ließ über einen Sprecher erklären, sie werde „wie geplant“ bis Ende März den Startschuss für den EU-Ausstieg geben. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs werde „nichts daran ändern“. Nach dem Start des Verfahrens besteht eine Zweijahresfrist zum Abschluss der Verhandlungen mit der EU.

Brexit-Minister David Davis kündigte an, bereits „in den kommenden Tagen“ dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Die Verabschiedung werde es der Regierung ermöglichen, mit der gerichtlich eingeforderten Billigung des Parlaments die Verhandlungen zum EU-Austritt aufnehmen zu können.

Widerstand im Unterhaus hat die Regierung nicht zu befürchten. Zwar hatten sich die meisten Abgeordneten im vergangenen Jahr gegen einen Brexit ausgesprochen, sie wollen sich dem Votum der Briten in der Volksabstimmung für einen EU-Austritt aber nicht entgegenstellen. Der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Jeremy Corbyn, kündigte nach dem Urteil an, den Start des Brexit-Verfahrens nicht behindern zu wollen.

Der Oberste Gerichtshof hatte mit acht der elf Richterstimmen entschieden, dass die Aktivierung von Artikel 50 des EU-Vertrags zum Austritt aus der EU der Zustimmung des Parlaments bedarf. Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Londoner High Court von Anfang November, gegen die Mays konservative Regierung Berufung eingelegt hatte.

Die Investmentfonds-Managerin Gina Miller, eine der Klägerinnen in dem Verfahren, feierte das Urteil als einen Sieg für die parlamentarische Demokratie.

Die Richter entschieden zugleich einstimmig, dass die Regierung vor dem Beginn des Brexit-Verfahrens nicht auch die Zustimmung der Parlamente von Schottland, Wales und Nordirland einholen muss. Die Beziehungen zur EU seien allein Sache der Regierung in London, erklärte Gerichtspräsident David Neuberger.

Hätte die britische Regierung auch die Zustimmung der Regionalparlamente einholen müssen, wäre der Zeitplan vermutlich stark durcheinander geraten. Die Mehrheit der Wähler in Schottland und Nordirland hatte beim Volksentscheid im Juni für den Verbleib in der EU gestimmt.

„Es wird von Tag zu Tag deutlicher, dass Schottlands Stimme einfach nicht gehört wird“, sagte die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon am Dienstag. Die Schotten müssten sich entscheiden, ob sie ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen wollen, fügte sie mit Blick auf ein mögliches Unabhängigkeitsreferendum hinzu.

May wollte eigentlich auch das Londoner Parlament nicht zu der Austrittserklärung befragen. Um die mehrheitlich EU-freundlichen Parlamentarier zu besänftigen, versicherte sie aber, den mit Brüssel fertig ausgehandelten Austrittsvertrag in jedem Fall dem Unter- und Oberhaus zur Abstimmung vorzulegen.

Auch im EU-Parlament soll May nach dem Willen der konservativen EVP-Fraktion über ihre Brexit-Pläne Auskunft geben. Fraktionschef Manfred Weber (CSU) schlug in einem Brief an den Parlamentspräsidenten Antonio Tajani vor, die britische Premierministerin im April zur Plenarsitzung nach Straßburg einzuladen.

Die Märkte reagierten relativ gelassen auf den Richterspruch aus London. Das Pfund blieb im Vergleich zum Euro stabil, die europäischen Aktienmärkte lagen leicht im Plus. Analysten führten diese Reaktion darauf zurück, dass das Urteil am Brexit-Zeitplan der Regierung nichts ändere. (afp)



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