Ceta-Abkommen soll nach EU-Einigung am Sonntag unterzeichnet werden

Die Hängepartie um Ceta ist beendet: Das umstrittene Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada soll morgen in Brüssel unterzeichnet werden. Die EU gab gestern Abend grünes Licht, nachdem der innerbelgische Streit beigelegt werden konnte.
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Proteste gegen CETA und TTIPFoto: Getty Images
Epoch Times29. Oktober 2016

Die Hängepartie um Ceta ist beendet: Das umstrittene Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada soll mit dreitägiger Verspätung am Sonntag unterzeichnet werden. Die EU gab am Freitagabend grünes Licht, nachdem der innerbelgische Streit beigelegt werden konnte und die Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten Ceta offiziell zustimmten. Kanadas Ministerpräsident Justin Trudeau nannte den Durchbruch eine „großartige Neuigkeit“.

Die EU sei nun zur Unterzeichnung des Abkommens mit Kanada bereit, teilte der slowakische Ministerpräsident Robert Fico mit, dessen Land derzeit die Ratspräsidentschaft inne hat, am späten Freitagabend in Brüssel mit. Die Regierungen der 28 Mitgliedstaaten hatten bis Mitternacht Zeit gehabt, in einem schriftlichen Verfahren die Zustimmung von EU-Seite aus endgültig perfekt zu machen.

Bislang hatte Belgien hatte das Abkommen wegen des Widerstands aus der Wallonie nicht mittragen können und damit die für Donnerstag geplante Unterzeichnung bei einem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel platzen lassen. In Nachverhandlungen wurden dann aber Fortschritte erzielt, die dann am Freitag von den Parlamenten der Wallonie und der Hauptstadtregion Brüssel sowie der Vertretung der französischsprachigen Gemeinschaft abgesegnet wurden.

Der Regierungschef der französischsprachigen Wallonie, Paul Magnette, hatte vor der Abstimmung in Namur für den Kompromiss geworben. Vor den Abgeordneten sagte er, dass es gelungen sei, Ceta deutlich zu verbessern: „Das abgeänderte Ceta, das korrigierte Ceta ist gerechter als das alte Ceta.“ Nach fast vierstündiger Debatte erlaubte das Parlament mit 58 zu fünf Stimmen die Unterzeichnung des Handelspakts durch Belgien.

Das Parlament der Hauptstadtregion Brüssel schloss sich kurze Zeit später mit 60 zu 16 Stimmen an. Auch die Vertretung der französischsprachigen Gemeinschaft stimmte am Freitagabend zu. Die nach tagelangen Verhandlungen getroffene Einigung zwischen der Zentralregierung und Ceta-kritischen Regionen sieht unter anderem Zugeständnisse bei den umstrittenen Schiedsgerichten und dem Schutz der Landwirtschaft vor.

Kanadas Premierminister Trudeau äußerte sich erleichtert über die Zustimmung der EU-Staaten. „Großartige Neuigkeit“, schrieb Trudeau in der Nacht zum Samstag im Online-Dienst Twitter. Er freue sich, zur Unterzeichnung des Abkommens nach Brüssel zu reisen.

In einem Telefonat mit EU-Ratspräsident Donald Tusk bezeichnete Trudeau Ceta als „gutes Zeichen in einer unsicheren Welt“, wie aus EU-Kreisen verlautete. Der EU-Kanada-Gipfel soll nun am Sonntag (ab 11.30 Uhr) nachgeholt werden. Die Unterzeichnung des Abkommens ist für 13.00 Uhr geplant.

Der Weg bis zum vollständigen Inkrafttreten von Ceta ist aber noch lang: Als nächster Schritt wird der Handelspakt dem Europaparlament zur Ratifizierung vorgelegt, ehe die ausschließlich unter EU-Kompetenz fallenden Teile des Abkommens vorläufig in Kraft gesetzt werden können. Letztlich müssen auch die nationalen Parlamente zustimmen, damit das Abkommen komplett und dauerhaft in Kraft treten kann. Eine Frist dafür gibt es nicht.

In Deutschland liegt die Ratifizierung des Handelsabkommens beim Bundestag. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer betonte, dass auch der Bundesrat an dem Verfahren mitwirken werde. Allerdings sei noch nicht geklärt, ob die Länderkammer zwingend zustimmen müsse.

Die Linke versuchte am Freitag, die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens gerichtlich zu stoppen. Die Partei stellte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, wie die Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch mitteilten. Mit einer Unterzeichnung des Ceta-Vertrags verstoße die Bundesregierung gegen Auflagen der Karlsruher Richter, argumentierten sie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ceta vor zwei Wochen unter Auflagen vorläufig gebilligt. Dem Urteil zufolge kann die Regierung das Abkommen unterzeichnen, wenn sichergestellt ist, dass Deutschland aus Ceta wieder aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Karlsruher Urteil gezwungen wird. Dies sei „nicht hinreichend sichergestellt“, erklärten Wagenknecht und Bartsch. (afp)



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