EU beschränkt Export von Schlauchbooten und Außenbordmotoren nach Libyen

EU-Außenminister beschränkten am Montag den Export bestimmter Produkte nach Libyen. Bei den Produkten handelt es sich um Schlauchboote und Außenbordmotoren, die für den Menschenschmuggel eingesetzt werden können.
Titelbild
Bootsflüchtlinge im Mittelmeer (Archiv)Foto: Marina Militare, über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. Juli 2017

Die EU beschränkt die Ausfuhr von Schlauchbooten und Außenbordmotoren nach Libyen, um Schleusern von Flüchtlingen das Geschäft zu erschweren. Die EU-Außenminister einigten sich am Montag in Brüssel auf „Beschränkungen für den Export bestimmter Produkte nach Libyen“, die für den Menschenschmuggel eingesetzt werden könnten. In Gesprächen mit Drittstaaten soll auch geprüft werden, wie die Beschränkungen „über die EU hinaus ausgeweitet werden können“.

Libyen ist das Hauptdurchgangsland für Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa kommen. In Italien kamen seit Jahresbeginn bereits mehr als 93.000 Menschen an. Rom sieht sich inzwischen an der Kapazitätsgrenze.

Die Schlepper setzen Flüchtlinge normalerweise an der libyschen Küste in Motorboote. Von dort aus werden die Menschen in Richtung internationale Gewässer geschleppt, wo diese ihrem Schicksal überlassen werden. Die Schlepper spekulieren darauf, dass sie von Schiffen in der Nähe gerettet und nach Europa gebracht werden.

Mitgliedstaaten bekommen rechtliche Grundlage, Schlauchboot- und Außenbordmotoren-Export nach Libyen zu verhindern

Mit der Entscheidung vom Montag bekämen Mitgliedstaaten eine rechtliche Grundlage, um den Export von Schlauchbooten und Außenbordmotoren nach Libyen zu verhindern, erklärte der EU-Rat. Die Beschränkungen gälten auch für Lieferungen, die nur über die EU nach Libyen laufen – also etwa für Schiffe mit solchen Ladungen, die in einem europäischen Hafen einen Zwischenstopp machen.

Die EU drohte am Montag auch Schleusern, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, mit möglichen Sanktionen. Die EU sei bereit, „Möglichkeiten zu prüfen, restriktive Maßnahmen“ gegen Schmuggler und Schleuser zu verhängen. Dabei würde es um ein Einreiseverbot für die Betroffenen in die EU und das Einfrieren möglicher Vermögen in die EU gehen. (afp)



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