EU-Elternschaftszertifikat sorgt für Unmut: „Elternschaft kann man nicht kaufen“

Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments, wird die Definition dessen, was Familie ist und wer ein Elternteil sein kann, von Brüssel vorgegeben.
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Vater, Mutter, Kind – so definierte man Familie früherFoto: iStock
Von 17. Dezember 2023

Eine neue EU-Verordnung, die am 13. Dezember im Parlament beschlossen wurde, zeigt, dass eine traditionelle Familie aus biologischen Eltern und Kindern keine Rolle mehr spielt.

Denn nach dem neuen „europäischen Elternschaftszertifikat“ umfassen die neuen Regelungen ausdrücklich auch Kinder, die aus Leihmutterschaftsverträgen hervorgegangen sind, sowie sogenannte „Multi-Eltern“.

Der Verein „Aktion Lebensrecht für Alle“ zeigt sich alarmiert. Er sieht die Annahme der Verordnung als „hoch problematisch“. Damit schränke das Europäische Parlament die Möglichkeiten der EU-Staaten ein, den Begriff Familie nach ihrem nationalen Rechtsverständnis zu definieren.

Der Verein kritisiert, dass die EU-Verordnung die Anerkennung der in einem Mitgliedstaat begründeten Elternschaft in der gesamten EU ermöglicht, auch bei Leihmutterschaft. Zudem überschreite die Europäische Union mit ihrer Verordnung ihre Kompetenzen und erlasse Gesetze zu Familienangelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.

„Elternschaft“ sei nicht gleichbedeutend mit Abstammung, eine Kategorie, die für die Bezeichnung von Kindschaftsverhältnissen bisher üblich war.

In der Ausdehnung des Begriffs auf jede Form von Beziehung zwischen Kindern und Personen, in deren Haushalt diese Kinder aufwachsen, sieht die „Aktion Lebensrecht für Alle“ einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Nach dieser Regelung sind Regelungen wie die Anerkennung von Partnerschafts- und Kindschaftsbeziehungen von den Mitgliedstaaten allein zu treffen.

Für Kinder nachteilig

Außerdem sei die Verordnung aus der Perspektive der Kinder besorgniserregend. „Die Etablierung eines europäischen Elternschaftszertifikats auf Grundlage einer herkömmlichen Abstammungsdefinition wäre sicher im Sinne der Kinder“, so der Verein. Doch wenn „Elternschaft“ nichts mehr mit biologischer Abstammung zu tun haben müsse, „so öffnet das die Tür für durch Leihmutterschaftsverfahren entstandene Kinder“.

Weiter heißt es von den Lebensrechtlern: „Durch Leihmutterschaftsverfahren produzierte Kinder werden wie eine Sache gehandelt, die man kaufen, aber auch wegwerfen kann. Kein Leihmutterschaftsvertrag wird unterzeichnet, in dem nicht durch eine Klausel das Recht der Bestelleltern auf Abtreibung des georderten Kindes – z. B. wegen einer vorgeburtlich diagnostizierten Besonderheit – festgehalten wird.“

Zudem mache es die Etablierung eines Elternschaftszertifikats Kindern unmöglich, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen. „Wie soll es jemals erfahren, wer die biologischen Eltern sind, wenn Personen im europäischen Dokument als Eltern vermerkt sind, von denen niemand mit dem Kind biologisch verwandt sein muss?“, fragt der Verein.

Leihmutterschaft als Teil des Menschenhandels

Die Lebensrechtler zeigen sich enttäuscht vom EU-Parlament. Denn im Oktober 2023 erst hatten die Abgeordneten einen Entwurf zur Überarbeitung der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ angenommen, in deren Liste die Leihmutterschaft als Verbrechen im Zusammenhang mit Menschenhandel aufgeführt wurde.

„Dies ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung wirksamer Schutz der Schwächsten und gegen die Vermarktung von menschlichen Körpern“, sagte der französische Abgeordnete François-Xavier Bellamy, auf dessen Initiative dies erfolgte. Nach seiner Aussage fallen damit auch Fälle von Leihmutterschaft unter Menschenhandel, wenn das Opfer – also die Leihmutter – nicht dazu gezwungen wurde und keiner Gewalt ausgesetzt gewesen sei.

Umso bitterer findet es der Verein „Aktion Lebensrecht für Alle“, dass die Einführung des europäischen Elternschaftszertifikats, auch bei Leihmutterschaft, von 366 Abgeordneten bei 145 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen beschlossen wurde.

Nun wird der Entwurf dem Europäischen Rat vorgelegt. Der Verein hofft, dass er dort scheitert. Nach den europäischen Verträgen müsste der Entwurf einstimmig angenommen werden, um als rechtskräftig zu gelten. Für die Bundesverbandsvorsitzende des Vereins, Cornelia Kaminski, steht fest: „Elternschaft kann man nicht kaufen.“

Die geplante EU-Vorschrift geht zurück auf einen Entwurf der EU-Kommission vom 7. Dezember 2022, wonach die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte.



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