Frankreich will Notstand bis zum 1. Juni verlängern

Frankreich plant, mit einem neuen Gesetzesentwurf den seit Oktober 2020 geltenden Ausnahmezustand auf acht Monate zu verlängern – bis Juni 2021. Zudem sind Massenstests auf COVID-19 an den Schulen im Gespräch.
Epoch Times14. Januar 2021

Frankreich plant Massen-Coronatests an Schulen: Gesundheitsminister Olivier Véran kündigte am Donnerstag (14. Januar) an, monatlich sollten bis zu einer Million Schüler und Lehrer getestet werden.

Véran sprach von einer „enormen“ Anstrengung. Sie sei nötig, um die Ausbreitung der hoch ansteckenden britischen Corona-Mutation zu stoppen.

„Das Virus scheint bei Kindern ansteckender zu sein“, sagte der Gesundheitsminister zu der Mutation bei einem Besuch im ostfranzösischen Metz. „Das haben wir in England beobachtet.“

Trotz steigender Zahlen der positiven Tests will Frankreich seine Schulen vorerst geöffnet lassen. Dafür hatten sich zuvor auch der wissenschaftliche Corona-Beirat und der Verband der Kinderärzte ausgesprochen.

Die Regierung will zudem die Impfungen beschleunigen. Bisher wurde knapp 250.000 Menschen in Frankreich eine erste Dosis verabreicht. Auch eine landesweite Sperrstunde um 18 Uhr ist im Gespräch. Details wollten Véran und Premierminister Jean Castex am Donnerstagabend bekanntgeben.

Gesundheitsnotstand wird bis zum 1. Juni verlängert

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, diesen seit Oktober 2020 geltenden Ausnahmezustand auf acht Monate zu verlängern, berichtet die französische „Le Monde“ Zeitung.

Der Gesetzesentwurf wurde dem Ministerrat am Mittwoch vorgelegt und ist die siebte Version des Schreibens, der dieses außergewöhnliche Rechtssystem begründet.

Vorbehaltlich der Verabschiedung durch das Parlament sollte der Gesetzentwurf eine Verlängerung des seit dem 17. Oktober 2020 geltenden gesundheitlichen Ausnahmezustands bis zum 1. Juni 2021 ermöglichen – obwohl er theoretisch am 16. Februar enden sollte.

Der Text, der am 20. Januar in der Nationalversammlung debattiert wird, enthält auch eine Übergangsregelung für die Beendigung des gesundheitlichen Ausnahmezustands bis zum 30. September.

Es handelt sich um einen neuen achtmonatigen Zeitraum, in dem die Regierung im Namen des Kampfes gegen die Corona-Epidemie auf erhebliche Maßnahmen zur Einschränkung der öffentlichen und individuellen Freiheiten zurückgreifen kann. Dazu gehören die Schließung von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, Ausgangssperren und Freiheitsentzug. (afp/sza)



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