Französisches Gericht billigt Räumung des Flüchtlingslagers von Calais

Die Räumung des Lagers als solche sei kein Verstoß gegen das Verbot von "unmenschlicher und entwürdigender Behandlung" von Menschen, argumentierte das Gericht. Vielmehr ziele die Auflösung des Lagers unter anderem darauf ab, eine solche Behandlung von Flüchtlingen zu beenden.
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Flüchtlinge im Flüchtlingslager von Calais, dem sogenannten „Jungel"Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times18. Oktober 2016

Ein französisches Gericht hat die geplante Räumung des Flüchtlingslagers im nordfranzösischen Calais gebilligt. Das Verwaltungsgericht der Stadt Lille lehnte am Dienstag einen Eilantrag von elf Hilfsorganisationen gegen die anstehende Auflösung des sogenannten Dschungels ab.

Die Räumung des Lagers als solche sei kein Verstoß gegen das Verbot von „unmenschlicher und entwürdigender Behandlung“ von Menschen, argumentierte das Gericht. Vielmehr ziele die Auflösung des Lagers unter anderem darauf ab, eine solche Behandlung von Flüchtlingen zu beenden.

Die französischen Behörden wollen das am Ärmelkanal gelegene Lager, in dem nach unterschiedlichen Angaben zwischen 6000 und 10.000 Flüchtlinge ausharren, bald räumen. Die Flüchtlinge sollen in Unterkünfte im ganzen Land verteilt werden.

Die Regierung in Paris spricht angesichts der miserablen Zustände im „Dschungel“ von einer „humanitären“ Notwendigkeit. Viele Flüchtlinge wollen aber nicht in andere französische Regionen gebracht werden – ihr Ziel ist es, heimlich nach Großbritannien zu gelangen.

Ein Datum für den Beginn der Räumung des Lagers haben die französischen Behörden nicht genannt. Nachdem zunächst der vergangene Montag als möglicher Termin gegolten hatte, ist nun vom kommenden Montag die Rede. (afp)



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