Griechenland führt Homo-Ehe und Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ein

Das griechische Parlament hat die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe beschlossen. 176 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesänderung, die gleichgeschlechtlichen Paaren auch das Recht auf Adoption gewährt.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes ist Griechenland das erste mehrheitlich christlich orthodoxe Land, das die standesamtliche Ehe zwischen gleichgeschlechtigen Menschen ermöglicht.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes ist Griechenland das erste mehrheitlich christlich orthodoxe Land, das die standesamtliche Ehe zwischen gleichgeschlechtigen Menschen ermöglicht.Foto: Michael Varaklas/AP/dpa
Epoch Times16. Februar 2024

Nach heftigen Diskussionen führt Griechenland die Homo-Ehe und als erstes christlich-orthodoxes Land auch das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ein. Nach zweitägiger Debatte votierte das Parlament in Athen am Donnerstag mit 176 Ja-Stimmen für die Reform, 76 Abgeordnete stimmten dagegen und zwei weitere enthielten sich.

Der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hatte die Homo-Ehe gegen den Widerstand der Kirche sowie aus den Reihen seiner eigenen Partei vorangetrieben.

Einfache Mehrheit erreicht

Mit den 176 Ja-Stimmen der 245 anwesenden Abgeordneten wurde die für die Reform notwendige einfache Mehrheit klar erreicht. „Das ist ein Meilenstein für die Menschenrechte“, erklärte Mitsotakis nach dem Parlamentsvotum im Onlinedienst X (früher Twitter). Die Entscheidung spiegele „das heutige Griechenland wider: ein fortschrittliches und demokratisches Land, das leidenschaftlich an den europäischen Werten festhält“.

Die Reform verbessere „das Leben von einigen unserer Mitbürger deutlich, ohne den anderen etwas wegzunehmen“, betonte der Regierungschef. Nach der Parlamentsabstimmung feierten Dutzende Menschen vor dem Parlamentsgebäude, indem sie Regenbogenflaggen schwenkten. „Dies ist ein Tag der Freude“, erklärte die Organisation Regenbogenfamilien Griechenland im Online-Netzwerk Facebook.

Sobald das neue Gesetz in Kraft gesetzt wird, wird Griechenland zum ersten christlich-orthodoxen Land, das die Adoption für gleichgeschlechtliche Eltern legalisiert. Weltweit war dies bislang in 36 Ländern möglich, darunter 16 EU-Staaten.

Kirche protestiert: Kinder wachsen in „Umfeld der Verwirrung“ auf

Mitsotakis hatte Anfang Januar angekündigt, den Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen – ungeachtet des Widerstands der einflussreichen griechisch-orthodoxen Kirche. Noch am Sonntag hatten in Athen etwa 4000 Menschen mit Ikonen und Kruzifixen gegen die Reform demonstriert.

Die griechisch-orthodoxe Kirche machte vor dem Parlamentsvotum deutlich, dass sie „vollkommen dagegen“ ist. Sie verurteilte, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Paare in einem „Umfeld der Verwirrung“ aufwüchsen. Kirchenoberhaupt Erzbischof Hieronymos II. kritisierte die Reform als „neue Realität, die nur den sozialen Zusammenhalt des Vaterlands korrumpieren soll“.

Auch in Mitsotakis‘ Partei Nea Dimokratia gab es Kritik und Bedenken. Die linke Oppositionspartei Syriza und andere kleinere Parteien unterstützten die Reform jedoch.

Linke führten die erste Form des Gesetzes ein

Mitsotakis hatte die Reform nach seiner Wiederwahl für eine zweite vierjährige Amtszeit im Juni versprochen. Unter der linksgerichteten Syriza-Regierung hatte Griechenland 2015 als eines der letzten Länder in der Europäischen Union eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Damit wurden Eigentums- und Erbansprüche geregelt, aber kein Adoptionsrecht eingeräumt.

Seit 1946 ist es in Griechenland Einzelpersonen erlaubt, Kinder zu adoptieren. Eine gleichberechtigte Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare war jedoch nicht vorgesehen.

In Fällen, in denen ein Partner oder eine Partnerin eines gleichgeschlechtlichen Paares an der Zeugung des Kindes beteiligt war, war bislang nur dieser oder diese erziehungsberechtigt. Nicht-leibliche Elternteile durften daher etwa nicht mit entscheiden, welche medizinische Behandlung ihre Kinder erhalten. Wenn das leibliche Elternteil starb, konnte der Staat dem anderen Elternteil die Kinder wegnehmen.

Außerdem erbten Kinder nicht automatisch von ihren nicht-leiblichen Elternteilen. Bei Kindern von schwulen Paaren musste bislang die leibliche Mutter namentlich im Geburtsregister eingetragen werden.

Auch nach Inkrafttreten der Reform haben gleichgeschlechtliche Paare anders als heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen weiterhin kein Recht auf künstliche Befruchtung. Auch die Dienste einer Leihmutter dürfen sie nicht für die Austragung ihrer Kinder in Anspruch nehmen. (afp)



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