Imame scheitern in Deutschland mit Klagen gegen Entlassung nach Putschversuch in der Türkei

Zwei nach dem Putschversuch in der Türkei entlassene Imame sind vor dem Kölner Arbeitsgericht mit Klagen gegen den deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib gescheitert. Die Urteile des Arbeitsgerichts sind nicht rechtskräftig. Die Imame können gegen den Richterspruch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.
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Ditib-Zentrum in Köln.Foto: OLIVER BERG/AFP/Getty Images
Epoch Times7. April 2017

Zwei nach dem Putschversuch in der Türkei entlassene Imame sind vor dem Kölner Arbeitsgericht mit Klagen gegen den deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib gescheitert. Die beiden Religionsgelehrten hätten in dem Verfahren kein Arbeitsverhältnis mit Ditib nachweisen können, urteilte das Gericht am Freitag. Daher könnten sie auch nicht den Fortbestand des vermeintlichen Arbeitsverhältnisses einklagen. (Az. 1 Ca 7863/16, 1 Ca 7864/16)

Der Kölner Arbeitsrechtsstreit gilt als der erste dieser Art in Deutschland. Die beiden Imame waren durch Ministererlass der türkischen Republik vom 15. August 2016 ihrer Ämter enthoben worden. Sie waren zuvor an Moscheen tätig gewesen, die im Eigentum von Ditib stehen, aber von örtlichen Vereinen betrieben werden. Bezahlt wurden die Religionsgelehrten vom türkischen Generalkonsulat.

Vor Gericht machten die Kläger geltend, sie hätten von Ditib Weisungen erhalten und somit in einem Arbeitsverhältnis mit dem Moscheeverband gestanden. Dem folgte das Arbeitsgericht jedoch nicht. So seien die zum Nachweis solcher Weisungen von den Imamen vorgelegten E-Mails zum Teil nicht von Ditib versandt worden beziehungsweise überhaupt nicht an die Kläger gerichtet gewesen.

Auch enthielten die E-Mails nach Auffassung des Gerichts keine konkreten Arbeitsanweisungen, sondern vielmehr allgemeine Handlungsempfehlungen. Da Ditib keine Arbeitsanweisungen erteilt habe, könne auch keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.

Als einzigen „Schnittpunkt“ zwischen den Klägern und Ditib bezeichnete das Gericht den Umstand, dass der Islamverband Eigentümer der Moscheen ist, in denen die beiden Religionsgelehrten tätig waren und in der sie während dieser Zeit wohnten. Daraus allein lasse sich aber nicht die Existenz eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Religionsgelehrten und Ditib ableiten.

Die Urteile des Arbeitsgerichts sind nicht rechtskräftig. Die Imame können gegen den Richterspruch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.

Ditib ist der größte islamische Verband in Deutschland. Die deutsch-türkische Moscheevereinigung ist eng mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet verwoben. Für den gescheiterten Militärputsch in der Türkei vom vergangenen Juli macht der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan die Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen verantwortlich. Presseberichten zufolge sollen die beiden Imame der Gülen-Bewegung nahegestanden haben. (afp)



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