Lager mit über 256.000 Menschen: Kenias Oberstes Gericht untersagt Schließung von weltgrößtem Flüchtlingslager

Das größte Flüchtlingslager der Welt bleibt geöffnet: Der Plan, das Lager zu schließen, sei verfassungswidrig, verletze Kenias internationale Verpflichtungen und komme der Verfolgung von Flüchtlingen gleich, urteilte Richter John Mativo am Donnerstag.
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Flüchtlinge in Kenia.Foto: TONY KARUMBA/AFP/Getty Images
Epoch Times10. Februar 2017

Das Oberste Gericht in Kenia hat die Entscheidung der Regierung zur Schließung des weltgrößten Flüchtlingslagers Dadaab gekippt. Der Plan, das Lager zu schließen, sei verfassungswidrig, verletze Kenias internationale Verpflichtungen und komme der Verfolgung von Flüchtlingen gleich, urteilte Richter John Mativo am Donnerstag. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Dadaab liegt nahe der Grenze zu Somalia und ist mit 256.000 Menschen das größte Flüchtlingslager der Welt. Mitte 2016 lag die Zahl der dort lebenden Flüchtlinge sogar bei 350.000. Bei den meisten Flüchtlingen handelt es sich um Somalier, die seit 1991 vor dem Bürgerkrieg und den wiederkehrenden Dürren in ihrer den in ihrer Heimat über die Grenze geflüchtet sind.

Die Regierung in Nairobi hatte die geplante Schließung mit Sicherheitsbelangen begründet. Ihrer Auffassung nach werden in Dadaab Kämpfer für die somalische Shebab-Miliz rekrutiert. Überdies seien in dem riesigen Flüchtlingslager die islamistischen Anschläge auf ein Einkaufszentrum in Nairobi 2013 und auf die Universität Garissa 2015 geplant worden. Dabei hatte es mehr als 200 Tote gegeben.

Die in dem Lager lebenden somalischen Flüchtlinge sollten nach dem Willen der Regierung zwangsweise in ihre Heimat zurückgeschickt werden. In ihrer großen Mehrheit wollen sie jedoch in Kenia bleiben.

Die Regierung bekräftigte am Donnerstag ihre Haltung. „Unsere Hauptverantwortung ist es, die Sicherheit aller Kenianer zu garantieren“, begründete die Regierung ihre Absicht, Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. Das Flüchtlingslager habe „seine humanitäre Bestimmung verloren und ist ein Schutzraum für Terrorismus und illegale Aktivitäten geworden“.

Gegen die Regierungspläne hatten unter anderem Menschenrechtsgruppen geklagt. Amnesty International nannte das Urteil des Obersten Gerichts am Donnerstag „historisch“. Die Entscheidung bestätige Kenias Verpflichtung, Menschen zu schützen, die Sicherheit suchten. Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen rief die Regierung in Nairobi auf, nach „Alternativen“ zur Unterbringung der Flüchtlinge in einem derartigen Massenlager zu suchen. Denkbar sei etwa die Integration in kenianische Gemeinden oder die Verlegung in kleine Camps.  (afp)

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