GEMACHT Lebenslänglich für Hauptangeklagten in Düsseldorfer Islamistenprozess

Epoch Times3. April 2017

+++ NOTIZ +++ : NEU: Hauptangeklagter betritt mit „Allahu Akbar“-Ruf den Gerichtssaal, Richter zu weiteren Gründen für mutmaßliche Zerstörung der Zündvorrichtung und zur Sprengwirkung der Rohrbombe vom Bonner Hauptbahnhof

Mit „Allahu Akbar“-Ruf zur Urteilsverkündung: Im Prozess um den gescheiterten Sprengstoffanschlag vom Bonner Hauptbahnhof und ein islamistisches Mordkomplott hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag den Hauptangeklagten Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 30-Jährige betrat den Gerichtssaal mit dem arabischen Ruf „Gott ist der Größte“. Er soll neben dem Bonner Anschlagsversuch eine Terrorvereingung mit seinen drei Mitangeklagten gebildet haben.

Die mutmaßlichen Komplizen von G wurden zu zweimal zwölf und einmal neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. G. wurde unter anderem wegen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung verurteilt. Zusätzlich stellte der Staatsschutzsenat die besondere Schwere seiner Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.

Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn zeigte sich der Vorsitzende Richter Frank Schreiber überzeugt, dass das Motiv für den Bonner Sprengstoffanschlag und ein Mordkomplott gegen einen Politiker der rechten Partei Pro NRW der Wunsch der Angeklagten nach Vergeltung Provokationen Pro-NRW-Akitvisten war. Mitglieder der rechten Partei hatten im NRW-Landtagswahlkampf 2012 vor Moscheen Mohammed-Karikaturen gezeigt.

Den vier Angeklagten bescheinigte Schreiber einen „radikalislamischen und gewaltbereiten Hintergrund“. G. habe mit dem Attentatsversuch vom Bonner Hauptbahnhof zahlreiche Menschen töten wollen. Dazu habe der Hauptangeklagte am 10. Dezember 2012 eine blaue Sporttasche mit einer selbstgebastelten Rohrbombe an einem Gleis im Bahnhof deponiert.

Der Sprengsatz sei nur deshalb nicht explodiert, weil die fragile Zündvorrichtung offenbar nach dem Abstellen der Tasche beschädigt worden sei – weil ein Zeuge gegen die Tasche getreten und ein weiterer sie von sich gestoßen hatte. Herbeigerufene Polizisten hatten den Sprengsatz auf dem Bahnhof mit einer Wasserkanone unschädlich gemacht – eine Zündvorrichtung war in der zerstörten Tasche bei den anschließenden Ermittlungen nicht gefunden worden.

Das Gericht kam laut Schreiber zu dem Schluss, es habe sich um eine „insgesamt komplette und zündfähige Sprengvorrichtung“ gehandelt. Bei einer Explosion wären Menschen im Umkreis von drei Metern getötet und weitere schwer verletzt worden, sagte der Richter. Der Sprengsatz hätte eine „ganz erhebliche Sprengwirkung entfaltet, die geeignet war, eine Vielzahl von Menschen zu töten“.

Gemeinsam mit seinen Mitangeklagten Enea B., Koray D. und Tayfun S. habe sich G. wenige Wochen nach dem Bonner Anschlagsversuch zu einer konspirativen terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen, sagte Schreiber. Das Quartett habe „gewaltsame Vergeltung“ für das Zeigen der Mohammed-Karikaturen durch Pro-NRW-Mitglieder üben wollen.

Deshalb hätten die Angeklagten einen Mordanschlag auf den damaligen Pro-NRW-Vorsitzenden in Leverkusen geplant und sich damit der Verabredung zum Mord schuldig gemacht. Das Attentat war kurz vor seiner Ausführung im März 2013 durch die Festnahme der vier Männer vereitelt worden.

Beeinflusst wurden die vier Islamisten nach Überzeugung des Gerichts unter anderem durch eine Audiobotschaft der Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan mit dem Titel „Tod der Pro NRW“. G. und seine Mitangeklagten hätten gemeinsam den Entschluss gefasst, Mitglieder der rechten Splitterpartei zu töten – die Angeklagten verfügten laut Gericht über zwei Pistolen der Fabrikate Beretta und Ceska mit selbstgebastelten Schalldämpfern.

rh/cfm



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