Oberster US-Gerichtshof: Sanktionen gegen Sidney Powell und andere Trump-nahe Anwälte bleiben

Der US-Supreme Court hat die Berufung einer Reihe von Trump-nahen Anwälten gegen Geld- und Disziplinarstrafen abgelehnt. Sie hatten das Ergebnis der Wahl im Jahr 2020 in Michigan angefochten.
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Erneute Niederlage für Sidney Powell. Sanktionen gegen sie und weitere Trump-nahe Anwälte bleiben bestehen.Foto: Charlotte Cuthbertson/The Epoch Times
Von 21. Februar 2024

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich geweigert, die Sanktionen gegen eine Handvoll Pro-Trump Anwälte – darunter Sidney Powell und Lin Wood – rückgängig zu machen, die eine Klage gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 in Bundesstaat Michigan eingereicht hatten.

In einer Liste mit Anordnungen vom 20. Februar lehnte das Gericht in Washington, D.C., den Certiorari-Antrag der Anwaltsgruppe kommentarlos ab.

Der Certiorari ist eine spezielle Form der Berufung in den USA. Er bezieht sich auf einen Erlass (eine formelle schriftliche Anordnung), den ein höheres Gericht (insbesondere der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten) an ein untergeordnetes Gericht richtet, um das Urteil des untergeordneten Gerichts auf rechtliche Fehler zu überprüfen.

Sanktionen bleiben bestehen

Mit der Ablehnung ließ der Supreme Court die Sanktionen gegen die sieben Anwälte bestehen, die an der Klage in Michigan beteiligt waren. Sie hatten die Klage im Namen von sechs republikanischen Wählern eingereicht.

Die gescheiterte Michigan-Klage, für die sich Powell einsetzte, zielte darauf ab, dass alle Briefwahlstimmen bei der Wahl 2020 nicht mehr gezählt oder Michigans Wahlmännerstimmen bei der Endauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem wurde Michigans Gouverneurin Gretchen Whitmer aufgefordert, Wahlergebnisse offiziell zu übermitteln, die besagen, dass „Präsident Donald Trump der Gewinner der Wahl ist“.

Im August 2021 ordnete die US-Bezirksrichterin Linda Parker in einer 110-seitigen Verfügung an, dass Powell und die anderen Anwälte eine Strafe in Höhe von 175.000 US-Dollar zu zahlen hätten und bezeichnete ihre Klage auf Anfechtung der Wahlen in Michigan als „unseriös“ und als „historischen und tiefgreifenden Missbrauch des Justizwesens“.

Powell hatte argumentiert, dass ihr Verhalten vernünftig war und dass sie ihre Behauptungen über Wahlbetrug vor der Einreichung der Klage geprüft habe.

Der Oberste Gerichtshof hatte bereits andere Anträge von Anwälten abgelehnt, die sich gegen gerichtliche Sanktionen für Klagen gewehrt haben, mit denen sie die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 angezweifelt haben.

Powell und die anderen Anwälte waren für eine Stellungnahme zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht sofort erreichbar. Sie hatte zuvor argumentiert, dass sie alle ethischen Regeln befolgt haben und die Sanktionen unangemessen waren.

„Unzulässige abschreckende Wirkung“

Richterin Parker, eine von Ex-Präsident Barack Obama nominierte Richterin, sagte in ihrer Verfügung, dass Powell zu lange gewartet habe, um die Klage einzureichen, und die Behauptungen zum Wahlbetrug, auf denen sie basierten, „nichts als Spekulationen und Vermutungen“ seien. Zusätzlich zu einer Geldstrafe ordnete die Richterin an, dass Powell und die anderen an die Anwaltskammern ihrer jeweiligen Bundesstaaten verwiesen werden, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

Im Juni 2023 bestätigte ein Gremium des US-Berufungsgerichts für den 6. Bezirk die Geld- und Disziplinarstrafen gegen Powell, Wood und die anderen Anwälte, reduzierte jedoch die Geldstrafen auf etwa 150.000 US-Dollar.

Powell und die anderen beantragten daraufhin eine erneute Anhörung des Falles vor dem vollständigen Berufungsgericht und argumentierten in ihrem Antrag auf eine Anhörung im Plenum, da die Anordnung des kleineren Gremiums „außerordentlich nachteilige Auswirkungen auf die Ausübung des Rechts“ habe und dass sie „eine beispiellose und unzulässige abschreckende Wirkung auf die engagierte Anwaltschaft und die Bereitschaft von Anwälten habe, kontroverse Fälle anzunehmen.“

Letzte Berufung

Im August 2023 lehnte das Gericht den Antrag auf erneute Berufung in Bezug auf die Sanktionen ab. Powell und die anderen Anwälte legten daraufhin im November 2023 Berufung beim US-Supreme Court ein und argumentierten in ihrem Certiorari-Antrag, dass die Sanktionen „das Recht des Ersten Verfassungszusatzes, Petitionen in unpopulären Fällen beeinträchtigen und belasten“. Sie beanstandeten die Sanktionen auch aus technischen Gründen.

Wood teilte der Associated Press in einer E-Mail im Jahr 2021 mit, dass er an der von Powell eingereichten Klage in Michigan nicht beteiligt war und sein Name darin vorkomme, weil er Powell gesagt hatte, dass er sich zur Verfügung stellen würde, wenn sie einen erfahrenen Prozessanwalt für den Fall bräuchte.

Im Juli 2023 kündigte Wood an, dass er nicht mehr als Anwalt tätig sein wolle, um nicht von Bundesstaat Georgia die Lizenz entzogen zu bekommen.

Zulassungen entzogen

Seit der Wahl im Jahr 2020 sind mehrere Anwälte, die entweder von Trump beauftragt wurden oder seine Behauptungen über Wahlbetrug unterstützt haben, mit einem Berufsverbot belegt worden.

So wurde Jenna Ellis von der Anwaltskammer von Colorado wegen angeblich falscher Angaben zur 2020-Wahl mit einem Berufsverbot belegt. Dem ehemaligen Trump-Anwalt John Eastman, einem Dekan an der Chapman University, droht in Kalifornien ein Berufsverbot.

Dem ehemaligen Bürgermeister von New York City, Rudy Giuliani, Anwalt und einem langjährigen Verbündeten von Trump, wurde nach der Wahl ebenfalls die Zulassung entzogen.

Powell, die sich in einem anderen Fall im Zusammenhang mit den Wahlen mit den Staatsanwälten in Fulton County, Georgia, auf einen Vergleich eingelassen hat, droht ebenfalls der Entzug der Zulassung.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Supreme Court Upholds Sanctions Against Pro-Trump Lawyers Sidney Powell, Lin Wood in 2020 Election Case“. (deutsche Bearbeitung jw)



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