Polen und Ungarn reichen Klage gegen EU-Rechtsstaatsmechanismus ein

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Epoch Times12. März 2021

Polen und Ungarn klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die neu geschaffene Möglichkeit, EU-Gelder bei Rechtsstaatsverstößen zu kürzen.

Der EuGH in Luxemburg bestätigte den Eingang der Beschwerden aus Warschau und Budapest gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus. Die Klagen führen nach einer politischen Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten dazu, dass der Sanktionsmechanismus bis zur Entscheidung in den Gerichtsverfahren nicht angewendet wird.

„Wir glauben, dass solche Lösungen keine rechtliche Grundlage in den (EU-)Verträgen haben“, erklärte die polnische Regierung zu der Klage. Die seit dem 1. Januar geltende Regelung greife unzulässig „in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten“ ein.

Eine EU-Verordnung, „die ernsthaft die Rechtssicherheit verletzt“, könne nicht in Kraft bleiben, erklärte ihrerseits Ungarns Justizministerin Judit Varga auf Facebook.

EU-Kommission: „Nehmen die Klagen zur Kenntnis“

Die EU-Kommission nehme die Klagen zur Kenntnis, sagte ein Sprecher. „Wenn man die Debatte am Ende des vergangenen Jahres verfolgt hat, (…) ist das keine Überraschung.“

Polen und Ungarn stehen seit Jahren in der EU wegen mutmaßlichen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundwerte am Pranger.

Sie hatten sich vehement gegen die Verabschiedung des Rechtsstaatsmechanismus gewehrt und dabei über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem Corona-Hilfsfonds blockiert.

Ein Kompromiss wurde beim EU-Gipfel im Dezember durch eine erläuternden Erklärung erzielt. In ihr wurde Warschau und Budapest zugesichert, dass zunächst keine Kürzungen von EU-Geldern erfolgen, wenn sie Klage vor dem EuGH gegen die Regelung einreichen.

Für die Entscheidung über solche sogenannten Nichtigkeitsklagen benötigt der EuGH im Schnitt 19 Monate. Damit würden Ungarn und Polen – aber auch anderen betroffenen EU-Ländern, falls das Gericht die Regelung bestätigt, möglicherweise frühestens Ende 2022 Sanktionen drohen.

EU-Kommission und EU-Parlament wollen beschleunigtes EuGH-Verfahren beantragen

Die EU-Kommission und das Europaparlament haben aber bereits angekündigt, dass sie ein beschleunigtes EuGH-Verfahren beantragen wollen. Dieses wird normalerweise in rund zehn Monaten abgeschlossen.

EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn wies die Kritik bei einer Debatte im EU-Parlament zurück.

Auch wenn der Sanktionsmechanismus bis zur Entscheidung von Klagen nicht angewendet werde, würden Verstöße auch rückwirkend ab dem 1. Januar verfolgt, sagte er vor den Abgeordneten, bevor Ungarn und Polen ihre Entscheidung ankündigten.

„Alle Verstöße (…) nach diesem Datum werden behandelt. Kein Fall wird verloren gehen.“

Hahn warnte gleichzeitig vor überzogenen Erwartungen an das neue Instrument. Der Rechtsstaatsmechanismus sei kein „Allheilmittel“, sagte er. Er könne nur dann zum Einsatz kommen, wenn „die Verwendung europäischer Steuerzahlergelder durch ein Defizit an Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt ist“. (afp)



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