Polnisches Verfassungsgericht hält Maßnahmen des EuGH für verfassungswidrig

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Verfassungsgericht in Warschau.Foto: Rafal Guz/PAP/dpa
Epoch Times14. Juli 2021

Im Justizstreit mit der EU hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeordneten einstweiligen Maßnahmen gegen Polens Justizreformen verfassungswidrig seien.

Die Entscheidungen des EuGH zum „System, den Prinzipien und Abläufen“ der polnischen Gerichte stünden „nicht im Einklang“ mit der polnischen Verfassung, erklärte Richter Stanislaw Piotrowicz am Mittwoch.

Zuvor hatte der EuGH am Mittwoch eine einstweilige Anordnung zur Disziplinarkammer in Polen erlassen. Polen muss demnach die Anwendung nationaler Vorschriften insbesondere zu Zuständigkeiten der Disziplinarkammer sofort aussetzen.

Die EU befürchtet unter anderem, dass die Disziplinarkammer zur Kontrolle der obersten Richter nicht unabhängig arbeiten kann. Ihre Mitglieder werden vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ausgewählt.

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

Die polnische Regierung argumentiert, die Reformen seien notwendig, um gegen Korruption und das Erbe des Kommunismus im polnischen Justizsystem vorzugehen. Die EU-Kommission ist hingegen der Ansicht, dass sie die Unabhängigkeit des Justizsystems und die Gewaltenteilung in Polen untergraben.

Der Justizstreit wird auch am Donnerstag fortgesetzt. Dann entscheidet der EuGH, ob die Disziplinarkammer ihrer Ansicht nach gegen EU-Recht verstößt. Polens Verfassungsgericht setzt derweil eine Anhörung zu der Frage fort, ob die nationale Verfassung Vorrang vor EU-Recht hat. (afp)



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