Schweizer wollen Enkeln von Einwanderern die Einbürgerung erleichtern

In einem Volksentscheid stimmten die Schweizer am Sonntag mehrheitlich für eine erleichterte Einbürgerung der sogenannten Enkelgeneration. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bleiben unverändert: Die Kandidaten müssen eine der vier Landessprachen - Deutsch, Italienisch, Französisch oder Rätoromanisch - beherrschen und die Gesetze und Grundwerte der Verfassung akzeptieren.
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Ein Mann schwenkt die Schweizer Nationalflagge.Foto: Harold Cunningham/Getty Images
Epoch Times12. Februar 2017

Der Weg zu einem Schweizer Pass wird für Einwanderer der dritten Generation künftig leichter: In einem Volksentscheid stimmten die Schweizer am Sonntag mehrheitlich für eine erleichterte Einbürgerung der sogenannten Enkelgeneration. Das Ergebnis ist eine deutliche Niederlage für die Schweizer Volkspartei (SVP), die für „Nein“-Stimmen geworben hatte.

Die Mehrheit der Wähler und der 26 Kantone hätten den Vorschlag der Regierung angenommen, berichteten der Schweizer Fernsehsender RTS und die Nachrichtenagentur SDA. Dem Meinungsforschungsinstitut gfs.bern zufolge stimmten rund 60 Prozent der Schweizer für den Regierungsvorschlag. 19 Kantone votierten für eine erleichterte Einbürgerung, darunter Zürich, Genf und Basel. Sieben Kantone votierten dagegen.

Nach dem Ja werden in den kommenden zehn Jahren nach Regierungsangaben jährlich rund 2300 Vertreter der dritten Einwanderergeneration von einem einfacheren und kostengünstigeren Einbürgerungsverfahren profitieren. Einen Automatismus wird es auch in Zukunft nicht geben.

Einer Studie des Einwanderungsministeriums zufolge erfüllen derzeit weniger als 25.000 Menschen die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung. Fast 60 Prozent von ihnen haben italienische Wurzeln, gefolgt von Migranten aus den Balkan-Ländern und der Türkei.

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bleiben unverändert: Die Kandidaten müssen eine der vier Landessprachen – Deutsch, Italienisch, Französisch oder Rätoromanisch – beherrschen und die Gesetze und Grundwerte der Verfassung akzeptieren. Sie müssen in der Schweiz geboren sein und mindestens fünf Jahre dort zur Schule gegangen sein.

Außerdem dürfen sie höchstens 25 Jahre alt sein. Zudem muss ein Elternteil zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und mindestens fünf Jahre dort zur Schule gegangen sein. Schließlich muss ein Großelternteil eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz besitzen oder dort geboren worden sein.

Für ein „Ja“ hatten sich alle großen Parteien mit Ausnahme der SVP eingesetzt. Sie betonten, es gehe um eine Selbstverständlichkeit. Die Enkel von Einwanderern hätten kaum eine Verbindung zum Herkunftsland, ihre Heimat sei die Schweiz.

Vor dem Volksentscheid hatte ein Plakat für Aufsehen gesorgt, auf dem das Bild einer Burkaträgerin mit einer Warnung vor „unkontrollierter“ Einbürgerung versehen war. Aufgehängt wurden die Plakate vom sogenannten Komitee gegen erleichterte Einbürgerung, dem mehrere SVP-Politiker angehören. Einer der Vorsitzenden des Komitees, der SVP-Politiker Jean-Luc Addor, räumte im Sender RTS seine Niederlage ein. Er befürchte, dass die Schweiz in ein paar Jahren von der Islam-Thematik eingeholt werde, erklärte er.

In der Schweiz hatte es in den vergangenen Jahren mehrere Volksentscheide über fremdenfeindliche Themen gegeben: 2009 forderten die Wähler einen Baustopp für Minarette, 2010 sprachen sie sich für die automatische Ausweisung von straffälligen Ausländern aus. 2014 forderten die Schweizer in einer von der SVP initiierten Volksabstimmung Quoten für Einwanderer – auch für EU-Bürger. (afp)



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