Urteil gegen sehr flotte Fahrer: In Österreich könnte künftig das Auto weg sein

Die Abgeordnetenkammer von Österreich verabschiedete ein hartes Gesetz, womit sie Rasern den Kampf ansagt. Ab März 2024 soll im Extremfall das Auto dauerhaft einbehalten werden. Die Strafen wurden bereits erhöht: bis zu 5.000 Euro drohen.
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Ferrari-Treffen im Salzkammergut, Österreich.Foto: iStock
Von 14. Juli 2023

Österreich setzt den Vorschlag einer Gesetzesnovelle vom Dezember in die Tat um. Damit geht das Nachbarland konsequent gegen Raser vor. Die Abgeordnetenkammer, der Nationalrat, hat nun die Rechtsgrundlage dafür geschaffen. Demnach können die Ordnungshüter ab dem 1. März 2024 Autos von extremen Rasern nicht nur beschlagnahmen, sondern auch auf Dauer einbehalten. Sprich: Extremraser können enteignet werden, wie „Heise“ berichtet.

Verfassungsrechtliche Bedenken, die es wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Eigentum gab, seien ausgeräumt worden. Das betonten Verkehrsministerin Leonore Gewessler und Abgeordnete der regierenden ÖVP und Grünen. Auch die SPÖ habe den Schritt als Beitrag zur Verkehrssicherheit gebilligt.

Anders sehen das die Abgeordneten der oppositionellen FPÖ und NEOS. Sie stufen die Entscheidung als einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht ein. Zudem werde dieser auch nicht die gewünschte Wirkung erzielen.

Entzug der „Waffe“

Nach der Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung müssen die Behörden Fahrzeuge beschlagnahmen, die in Ortschaften das zulässige Tempo um über 60 Kilometer pro Stunde (km/h) sowie außerorts um 70 km/h überschreiten.

Bei innerorts über 80 km/h und außerhalb über 90 km/h zu viel auf dem Tacho kommt es zu einem sogenannten „Verfall des Fahrzeugs“, berichtet „Nordbayern“. Die grüne Verkehrsministerin Leonore teilte dazu mit:

Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg.“

Anschließend entscheidet die zuständige Bezirksverwaltung, ob man seinen Wagen wieder zurückbekommt oder dauerhaft loswird. „Das Fahrzeug“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme, „verfällt nur bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern“, berichtet „Autobild“.

Fährt man bis zu 79 innerorts beziehungsweise 89 km/h außerorts zu schnell, verlieren nur Wiederholungstäter ihr Auto dauerhaft. Als Wiederholungstäter gilt, wer sich innerhalb der letzten vier Jahre schon einmal wegen Raserei rechtfertigen musste.

Strafen bis zu 5.000 Euro

Bereits vor zwei Jahren hatte Österreich die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss laut dem „ADAC“ seit 2021 mindestens 150 statt 70 Euro zahlen. Die Strafe steigt dann mit überhöhtem Tempo immer weiter auf bis zu 5.000 Euro an. Die maximale Geldbuße ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen und bei Wiederholungstätern zu befürchten.

Wird ein deutscher Raser in Österreich ertappt, sollte er umgehend bezahlen. Bußgelder können europaweit vollstreckt werden. Ab März könnten dann in Österreich auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge konfisziert werden, lautet eine erste Einschätzung des Automobil-Clubs dazu.

Harte Strafen auch in anderen Ländern

Neben Österreich kann es auch in anderen europäischen Ländern saftige Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten geben.

Fährt man 20 km/h zu schnell, zahlt man laut der „Berliner Zeitung“ in Norwegen ab 585 Euro. Etwas preiswerter sind hier Schweden (215 Euro), Finnland (200 Euro), die Niederlande (195 Euro). Die Schweiz berechnet dafür ab 180 Euro und Italien ab 175 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland würden dafür ab 60 Euro fällig.

Mögliche Fahrverbote können indes derzeit nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden und auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg drohen bei Tempo-Verstößen im Ausland nicht.



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