US-Bundesregierung verteidigt Einreisestopp vor Bundesberufungsgericht

Das von US-Präsident Donald Trump erlassene Dekret zum Einreisestopp sei rechtmäßig, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des US-Justizministeriums. Es liege in der Machtbefugnis des Präsidenten, über die "Einreise von Fremden in die Vereinigten Staaten und die Aufnahme von Flüchtlingen" zu entscheiden.
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US-Präsident Donald Trump im Weißen Haus. 3. Februar 2017.Foto: Aude Guerrucci - Pool/Getty Images
Epoch Times7. Februar 2017

Die US-Regierung hat ihr Einreiseverbot am Montag vor einem Bundesberufungsgericht verteidigt. Das von US-Präsident Donald Trump erlassene Dekret sei rechtmäßig, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des US-Justizministeriums. Es liege in der Machtbefugnis des Präsidenten, über die „Einreise von Fremden in die Vereinigten Staaten und die Aufnahme von Flüchtlingen“ zu entscheiden. Der entsprechende „Durchführungsbeschluss“ entspreche somit der Rechtspraxis.

Zugleich bezeichnete das Justizministerium in seiner Stellungnahme die landesweite Aufhebung des Einreiseverbots durch einen Bundesrichter am Freitag als „verfehlt“ und „überzogen“. Das Einreiseverbot müsse wieder in Kraft gesetzt werden.

Die Regierungsjuristen verteidigten das Dekret zudem gegen Vorwürfe, es richte sich gegen Muslime. Das sei unzutreffend, hieß es in der Stellungnahme. Die Einreisebeschränkungen seien unter religiösen Gesichtspunkten neutral.

Trump hatte am 27. Januar angeordnet, dass Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern sowie sämtliche Flüchtlinge vorübergehend nicht in die USA einreisen dürfen. Ein Bundesrichter im Westküstenstaat Washington hob das Dekret am Freitag vorläufig auf. Dagegen ging das Justizministerium in die Berufung.

Das Bundesberufungsgericht mit Sitz in San Francisco lehnte es jedoch am Wochenende ab, den Erlass unverzüglich wieder in Kraft zu setzen. Stattdessen forderte es sowohl von der Bundesregierung als auch von den Justizbehörden der Bundesstaaten Washington und Minnesota, die die ursprünglichen Klagen eingereicht hatten, weitere Dokumente an. Dafür galt eine Frist bis Montag. Eine mündliche Anhörung wurde für Dienstag 15.00 Uhr (Ortszeit, Mittwoch 00.00 Uhr MEZ) angesetzt. (afp)



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