USA: Supreme Court soll Vorentscheidung über Wahlzulassung von Donald Trump treffen

Die Bundesstaaten Colorado und Maine haben die Streichung von Donald Trump vom Stimmzettel für die Vorwahlen angeordnet. Gestützt haben sie dies auf den 14. Verfassungszusatz. Ob dieser im Fall des 45. Präsidenten anwendbar ist, soll nun der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) entscheiden.
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Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington, D.C.Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times
Von 1. Januar 2024

Obwohl Umfragen ihm eine reelle Chance einräumen, erneut zum Präsidenten gewählt zu werden, versuchen einige Bundesstaaten, Donald Trump eine Kandidatur zu verweigern. Der Oberste Gerichtshof von Colorado und der zuständige Staatssekretär von Maine haben seine Streichung von den Stimmzetteln zu den Vorwahlen angeordnet.

Sie stützen ihre Entscheidung jeweils auf Artikel 3 des 14. Verfassungszusatzes. Allerdings haben beide in Erwartung von Berufungen ihre Entscheidungen vorerst ausgesetzt. Damit steigt der Druck auf den U.S. Supreme Court (Oberster Gerichtshof), sich der Sache anzunehmen.

Herangezogener Artikel stammt aus der Zeit des Bürgerkriegs

Der Artikel, den die Staaten heranziehen, um Trump vom Stimmzettel zu verbannen, bezieht sich auf vereidigte Amtsträger, die „Aufruhr“ oder „Rebellion“ gegen die Feinde der Vereinigten Staaten verübt haben. Hintergrund war damals der amerikanische Bürgerkrieg. Aus Sicht der Verantwortlichen in Colorado und Maine habe ehemaliger Präsident Trump dies durch seine Rolle beim „Sturm auf das Kapitol“ am 6. Januar 2021 verwirklicht.

Der Artikel wurde im anschließenden Amtsenthebungsverfahren gegen den 45. Präsidenten zitiert. Allerdings war dieses am Fehlen der erforderlichen Mehrheiten gescheitert. Sonderstaatsanwalt Jack Smith hat Präsident Trump wegen desselben Delikts angeklagt. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Pikanterie am Rande: Der Staat Colorado hatte den 14. Zusatzartikel nicht einmal ratifiziert, da er zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens noch nicht existierte. Allerdings gilt er kraft Übernahme des Verfassungsbestandes zu dem Zeitpunkt, da Colorado 1876 Teil der Vereinigten Staaten von Amerika wurde.

Verfassungsexperten sehen wenig Chancen, Trump die Kandidatur zu verweigern

Mehrere Verfassungsexperten haben gegenüber der englischsprachigen Epoch Times erklärt, dass sich der Supreme Court voraussichtlich zügig des Themas annehmen werde. Außerdem werde der Oberste Gerichtshof das Argument der Trump-Gegner wahrscheinlich verwerfen.

Allerdings werde das Gericht dabei maximale Anstrengungen unternehmen, um den Anschein einer politischen Entscheidung zu vermeiden. Es solle zu keinem Urteil kommen, das den Eindruck einer Einmischung in den Wahlprozess erwecke.

Verfassungsrechtler Horace Cooper, Senior Fellow am National Center for Public Policy Research, betonte, dass vor allem Richter John Roberts darauf Wert lege:

„Er wird versuchen, den Fall so eng wie möglich zu fassen, sodass es sich nicht um eine Entscheidung handelt, bei der [das Gericht] entscheidet, wer ein Kandidat sein kann und wer nicht.“

Auch einige der älteren und konservativeren Richter würden einen zweiten Fall 2000 vermeiden wollen. Bei den damaligen Präsidentenwahlen gab am Ende der Supreme Court den Ausschlag, als er einen weiteren Auszählungsprozess stoppte. Viele der Richter seien „sehr unglücklich“ über den damals erhobenen Vorwurf der Wahleinmischung und wollten diesen Eindruck um jeden Preis vermeiden, so Cooper.

Engere Auslegung des 14. Verfassungszusatzes durch den Supreme Court möglich

Allerdings gebe es einen Konsens unter Rechtsgelehrten darüber, dass sich der Supreme Court mit dem Fall befassen müsse. Andernfalls drohe eine Vielzahl widersprüchlicher einzelstaatlicher und bundesstaatlicher Urteile in dieser Angelegenheit. Der Oberste Gerichtshof müsse daher Klarheit über den Anwendungsbereich des 14. Verfassungszusatzes schaffen.

Es wäre daher unter anderem möglich, dass der Supreme Court diesen enger auslegt, sodass er auf die Angeklagten im Zusammenhang mit dem 6. Januar nicht anwendbar wäre. Möglich wäre auch ein Verweis auf die Unschuldsvermutung.

Prozess gegen Trump könnte sich bis nach den Wahlen verzögern

Selbst wenn der Oberste Gerichtshof nicht zugunsten von Trump entscheiden sollte, könnte das Verfahren seinen Prozess bis nach den Wahlen verzögern. Dies würde in jedem Fall dessen politische Dringlichkeit aufheben.

Erst jüngst hatte der Supreme Court es abgelehnt, schnell über die Frage zu entscheiden, ob Trumps Anfechtung der Wahl 2020 durch sein Exekutivprivileg gedeckt gewesen sei. Jack Smith hatte eine Entscheidung im Eilverfahren angestrebt, obwohl der Fall vor dem Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit liegt. Offenbar wollte er damit den angestrebten eigenen Prozesstermin am 4. März retten.

Mehrere Rechtsexperten, darunter Cooper, haben der Epoch Times gesagt, dass dieser Termin nicht haltbar sein dürfte. Vielmehr könnte er sich bis nach den Wahlen verzögern. Immerhin hätten nach der Entscheidung des Drei-Richter-Gremiums des D.C. Circuits beide Seiten die Möglichkeit, Berufung beim gesamten Circuit und danach beim Obersten Gerichtshof einzulegen.

Es sei vorhersehbar gewesen, dass der Oberste Gerichtshof den Antrag von Smith ablehnen würde, betonte Cooper:

„In dem von Smith eingereichten Schriftsatz wurde nicht erklärt, warum eine dringende Notwendigkeit bestand, die reguläre Ordnung zu umgehen. Dieses Versäumnis hinterlässt den Eindruck, dass der einzige Grund für die Berufung der vorgeschlagene Verhandlungstermin ist. Prozessfristen sind kein Grund für den Obersten Gerichtshof, einzugreifen.”

Write-In-Option müsste erneut den Obersten Gerichtshof beschäftigen

Selbst wenn Donald Trump in einigen Bundesstaaten nicht als Kandidat aufscheinen sollte, gäbe es in den meisten davon immer noch die theoretische Möglichkeit, ihn zu wählen. Er selbst oder Dritte müssten ihn als Write-In-Kandidaten registrieren und Unterschriften sammeln oder eine Gebühr für die Kandidatur aufbringen.

Die diesbezüglichen Gesetze sind von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden, und einige lassen Write-In-Kandidaten überhaupt nicht zu. Allerdings handelt es sich dabei – mit Ausnahme von Nevada – um republikanische Hochburgen, die Trump keine Kandidatur verweigern würden.

Im Fall eines Write-Ins müssten Wähler seinen Namen in eine freie Zeile auf dem Stimmzettel eintragen. Bislang hat es erst zwei Fälle gegeben, in denen Personen als Write-Ins in ein öffentliches Amt gewählt wurden. Es handelte sich dabei jeweils um Senatoren: 1954 Strom Thurmond für South Carolina und 2010 Lisa Murkowski für Alaska.

Ob ein Kandidat, der aufgrund des 14. Verfassungszusatzes als unwählbar erklärt wurde, als Write-In gewählt werden könnte, müsste jedoch erneut der Supreme Court entscheiden.



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