Gewinn für Trump: Supreme Court lehnt Vorabentscheidung über Einrede der Immunität ab

Der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) in den USA hat in einem Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump ein sogenanntes Writ of Certiorari abgelehnt. Dieses hatte Sonderanwalt Jack Smith begehrt, um die Einrede der Verteidigung auf Immunität überprüfen zu lassen.
Titelbild
Der ehemalige Präsident Donald Trump spricht zu den Medien, während er seinem Prozess vor dem New York Supreme Court in New York City am 7. Dezember 2023 beiwohnt.Foto: David Dee Delgado/Getty Images
Von 23. Dezember 2023

In den USA hat der Supreme Court in einem der Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump einen Antrag von Sonderanwalt Jack Smith verworfen. Dieser hatte ein sogenanntes Writ of Certiorari angestrebt, um die Einrede der Immunität vonseiten der Verteidigung zu überprüfen. Der Oberste Gerichtshof wies den Antrag zurück – damit obliegt es dem Berufungsgericht, darüber zu befinden.

Reichweite der Immunität von Trump bleibt ungeklärt

Bei einem „Writ of Certiorari” handelt es sich um eine Art Vorabentscheidung der höheren Instanz. Im Unterschied zum Regelfall, in welchem die niedrigere Instanz den Fall von sich aus zur Vorabentscheidung vorlegt, zieht das höherrangige diese von sich aus an sich.

Hätte der Supreme Court dies getan, hätte seine Entscheidung auch faktisch eine Vorentscheidung für alle anderen anhängigen Prozesse bewirkt, in denen die Trump-Anwälte diese Einrede geltend machen.

Anfang dieses Monats hatte die Richterin des US-Bezirksgerichts, Tanya Chutkan, einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens aufgrund der Immunität des Präsidenten abgewiesen. Dies hatte dem Präsidenten die Möglichkeit einer Klage vor dem Berufungsgericht eröffnet – die dieser prompt nutzte.

„Fall von historischer Bedeutung“ – Supreme Court nahm jedoch nicht an

Nun muss dieses die Einrede selbst beurteilen. Ein Urteil des Supreme Court aus dem Jahr 1982 hatte eine absolute Immunität von Präsidenten gegen Zivilklagen konstatiert. Diese bezieht sich auf alle Handlungen, die sich in irgendeiner Weise seinen Amtspflichten zuordnen lassen. Hingegen gilt sie nicht für inoffizielle Handlungen.

Was eine strafrechtliche Verfolgung anbelangt, sind sich Anklage und Verteidigung darüber einig, dass die Grenzen der Immunität bisher nicht ausjudiziert sind. Mehrere Gerichte haben diese Einrede im Fall von Trump verworfen – auch in Zivilverfahren.

Beide Parteien argumentierten, es handele sich um einen „Fall von historischer Bedeutung“. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Beschleunigung des Berufungsverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesem stattgegeben. Wie die englischsprachige Epoch Times berichtet, hat es Fristen gesetzt. Präsident Trump muss seinen Eröffnungsschriftsatz bis zum 23. Dezember einreichen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin eine Antwortfrist von einer Woche.

Ursprünglich wäre für den 9. Januar eine erste Anhörung angesetzt gewesen. Das Berufungsgericht kündigte vorerst eine Aussetzung aller anderen Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs an. Nun kann das eigentliche Berufungsverfahren fortgesetzt werden.

Supreme Court muss sich mit weiterem Verfahrensantrag befassen

Allerdings steht noch eine weitere Befassung des Supreme Court mit einer Angelegenheit an, die mit dem 6. Januar 2021 zusammenhängt. Diese hat der Oberste Gerichtshof am 13. Dezember angenommen. Dabei geht es um die Zulässigkeit der neuartigen Praxis des Justizministeriums, Angeklagte wegen „korrumpierender Behinderung eines offiziellen Verfahrens“ anzuklagen.

Dieser Tatbestand bezieht sich üblicherweise auf die Manipulation von Beweisen. Allerdings wurde er zuletzt auch dann zur Anwendung gebracht, wenn sich Einreden oder Beweisanträge auf die Auszählung der Stimmen von Wahlmännern durch den Kongress bezogen.

Diese Prozesstaktik bezieht sich auf etwa 330 Fälle. Sollte der Supreme Court das Vorgehen des Justizministeriums nicht billigen, wäre mit erheblichen Verfahrensverzögerungen zu rechnen. Das Vorhaben der Staatsanwälte, die Trump-Verfahren noch vor Ende der Legislaturperiode zu Ende zu bringen, könnte dies in erheblicher Weise erschweren.

Trump-Anwälte wollen rechtskräftige Verurteilung vor möglichem Amtsantritt verhindern

Bereits jetzt gehen die Staatsanwälte selbst davon aus, dass ein für den 4. März 2024 geplanter Verhandlungstermin nicht zu halten sein wird. Dieser hätte einen Tag vor dem sogenannten Super Tuesday im Rahmen der Vorwahlen zur Präsidentschaft stattgefunden.

Die Anwälte Trumps haben mehrfach einen Aufschub weiterer Prozesshandlungen um mindestens zwei Jahre beantragt. Zum einen sei es, so ihre Argumentation, nicht möglich, den Prozess noch vor den Wahlen abzuschließen. Zum anderen sei Trump der wahrscheinliche Präsidentschaftskandidat der Republikaner.

Selbst wenn das Berufungsgericht gegen Trumps Immunitätseinrede entscheiden würde, könnte dieser innerhalb von 45 Tagen eine erneute Anhörung vor dem gesamten Gericht beantragen. Zudem könnte er innerhalb von 90 Tagen eine Überprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts durch den Obersten Gerichtshof beantragen.

Die Verteidigung hat zudem drei weitere Anträge auf Abweisung des Verfahrens gestellt. In einem Fall wurden verfassungsrechtliche, in einem weiteren gesetzliche Gründen geltend gemacht. In einem dritten argumentieren sie mit „rachsüchtiger und selektiver Verfolgung“. Sollte Trump vor Abschluss der Verfahren nicht rechtskräftig verurteilt sein, würde eine zusätzliche verfassungsrechtliche Frage bedeutsam. Nämlich jene, ob ein amtierender Präsident Gerichtsverfahren gegen sich selbst niederschlagen könnte.

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion