Bund drohen 2 Milliarden Euro Schaden wegen unbezahlter Maskenrechnungen

Im März 2020 kaufte das Gesundheitsministerium im Eiltempo und in riesiger Menge Schutzmasken ein. Die Rechnungen dazu wurden teilweise jedoch bis heute nicht beglichen. Jetzt drohen Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe.
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FFP2-Gesichtsschutzmasken.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times6. August 2023

Erst wenige Monate ist es her, seit die Maskenpflicht im April 2023 auf Bundesebene endgültig weggefallen ist. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte das Gesundheitsministerium im großen Stil Schutzmasken eingekauft. Unzählige Rechnungen über Corona-Schutzmasken sind aber bis heute nicht beglichen, wie die „Welt“ berichtete. Demnach droht dem Bund nun ein Schaden in Milliardenhöhe.

Wie Recherchen der Zeitung ergaben, würden derzeit Dutzende Gerichtsverfahren laufen, bei denen Lieferanten dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Vertragsbruch vorwerfen und aussichtsreich auf Schadenersatz klagen. Als Grund, warum der Bund bestimmte Rechnungen nicht beglichen hatte, hatte er Qualitätsmängel oder die Nichteinhaltung von Fristen genannt.

Laut den mit den Fällen betreuten Anwaltskanzleien müsse der Bund insgesamt mindestens zwei Milliarden Euro bezahlen. Das Landgericht Bonn spricht von insgesamt 146 erfassten Verfahren, plus zwölf Beweissicherungsverfahren, so die „Welt“. Davon seien 67 Fälle noch offen und 79 bereits abgeschlossen.

Überangebot durch damaliges Open-House-Verfahren

Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im März 2020 während der Pandemie entschieden, Masken im Eilverfahren zu beschaffen. Im sogenannten Open-House-Verfahren sicherte das Gesundheitsministerium allen Händlern einen Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske zu – unter der Voraussetzung, sie würden bis Ende April 2020 mindestens 25.000 Masken liefern. Laut „Welt“ haben damals 535 Firmen 738 Zuschläge erhalten, worauf ein riesiges Überangebot entstanden sei.

Das BMG sei daraufhin reihenweise wieder von Verträgen zurückgetreten, was zu einer regelrechten Prozessflut geführt habe. Geliefert wurden damals aber etwa eine Milliarde Masken. Erst kürzlich wurde bekannt, dass rund drei Viertel davon nicht gebraucht wurden. Ende Juni dieses Jahres plante der Bund, diese 755 Millionen Masken wegen Ablauf des Haltbarkeitsdatums in die Müllverbrennungsanlage zu geben.

Entscheidung zugunsten der Lieferanten

Bezüglich nicht gezahlter Rechnungen des Bundes hatte das Landgericht Bonn im Juli zwei maßgebende Entscheidungen getroffen, die zugunsten dieser Lieferanten ausfiel. Laut „Welt“ handelte es sich in einem der Fälle um 100.000 Masken.

Ein vom Bundesgesundheitsministerium berufener Prüfer hatte Mängel an der Ware festgestellt. Dagegen bezeichnete ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Masken als in Ordnung. Daraufhin entschied das Landgericht Bonn, dass das BMG dem Lieferanten nicht nur den Kaufpreis von 535.000 Euro zahlen muss, sondern auch 150.000 Euro Zinsen.

Im zweiten Fall hatte das BMG die Maskenrechnung nicht beglichen, weil die Lieferfrist 30. April 2020 nicht eingehalten worden sei. Die Richter lehnten die Begründung jedoch ab und erklärten, dass der Bund Nachfristen hätte setzen müssen. (il)



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