30.000 Hühner in Schleswig-Holstein nach Geflügelpest-Ausbruch getötet

Neben dem größeren Zuchthühnerbetrieb im Landkreis Schleswig-Flensburg war H5N8 auch in zwei kleineren Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen. Deren Bestände wurden den zuständigen Behörden zufolge ebenfalls getötet.
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Hühner in LegebatterieFoto: Jamie McDonald/Getty Images
Epoch Times15. November 2016

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Zuchthühnerbetrieb in Schleswig-Holstein haben die Behörden bis zum Montag alle 30.000 Tiere des Bestands getötet.

Das teilte das Umweltministerium in Kiel mit. Derzeit werde der Betrieb desinfiziert und gereinigt. Nachdem der Vogelgrippe-Erreger auch bei einem toten Wildvogel in Sachsen nachgewiesen wurde, gilt dort seit Montag Stallpflicht für alle Geflügelbestände.

In Schleswig-Holstein waren Experten des bundeseigenen Friedrich-Löffler-Instituts den Ministeriumsangaben zufolge weiterhin damit beschäftigt zu klären, wie der gefährliche Erreger des Subtyps H5N8 in die von der Umwelt abgeschlossene Stallhaltung gelangen konnte. Zugleich ordnete das Ministerium landesweit verschärfte „Biosicherheitsmaßnahmen“ für alle Geflügelbetriebe an.

Beschäftigte dürfen Ställe demnach nun nur noch mit Schutzkleidung betreten, Schuhe müssen an den Ein- und Ausgängen mit Desinfektionswannen oder -matten gereinigt werden. Auch die Hände müssen vor dem Betreten desinfiziert werden. Hunde und Katzen sollen von den Ställen ferngehalten werden.

Die für Geflügel tödlichen H5N8-Vogelgrippeviren breiten sich derzeit vor allem unter wilden Wasservögeln in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern aus. Die Behörden in mehreren Bundesländern erließen Schutzmaßnahmen wie Stallpflichten, um ein Übergreifen auf Tierbestände zu verhindern.

Am Montagnachmittag teilte auch das sächsische Verbraucherschutzministerium mit, es gelte ab sofort eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutztiergeflügel. Grund dafür sei der Nachweis von H5N8 bei einer toten Reiherente. Diese war an einem See in der Nähe von Leipzig gefunden worden.

Neben dem größeren Zuchthühnerbetrieb im Landkreis Schleswig-Flensburg war H5N8 auch in zwei kleineren Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen. Deren Bestände wurden den zuständigen Behörden zufolge ebenfalls getötet. Die sogenannte Geflügelpestverordnung sieht diese Maßnahme im Fall der Fälle zwingend vor.

Neue H5N8-Nachweise in Haus- oder Nutztierbeständen meldeten Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern am Montag nicht. „Die Situation ist stabil, kann sich aber mit jedem Verdachtsmoment schlagartig ändern“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) in Schwerin. Der Erreger fand sich bereits auch in Wildvögeln in Baden-Württemberg und Bayern sowie fast allen Nachbarländern Deutschlands.

Vogelgrippe wird von verschiedenen Subtypen des Influenza-A-Virus ausgelöst. Experten sprechen nur bei den gefährlichen Varianten wie H5N8 von Geflügelpest. Diese können in Geflügelbetrieben verheerend wüten. Vogelgrippeerreger breiten sich durch Kot, Speichel und Nasenschleim infizierter Tiere aus. Durch die Luft übertragen sie sich dagegen nicht.

H5N8 hatte bereits 2014 und 2015 etliche Geflügelbetriebe in Europa befallen. Bestimmte Vogelgrippestämme können auch bei Menschen zu schweren Erkrankungen führen, vor allem H5N1 oder auch H7N9. H5N8 gehört nach dem bisherigen Kenntnisstand allerdings nicht dazu. (afp)



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