49-Euro-Ticket, Corona-Warn-App, Mindestlohn: Das ändert sich im Mai

Das 49-Euro-Ticket für Nah- und Regionalverkehr geht an den Start, die Nutzung der Corona-Warn-App wird reduziert und es könnten Warnstreiks in der Verkehrsbranche folgen. Der Mai bringt einige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mit sich.
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Am 1. Mai geht das 49-Euro-Ticket an den Start.Foto: iStock
Epoch Times30. April 2023

Himmelfahrt, Pfingsten und 1. Mai – dank vieler Feiertage dürfen sich Arbeitnehmer im Mai auf lange Wochenenden freuen. Passend dazu startet ein Bahnticket. Was sich im Mai ändert:

49-Euro-Ticket

Nach langwierigen Diskussionen und Vorbereitungen geht am 1. Mai das 49-Euro-Ticket an den Start. Das im Abo erhältliche Angebot gilt in allen Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs, jedoch nicht in Fernzügen oder Flixbussen. Es kann bei den meisten regionalen Verkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn erworben werden, auch per App oder online. Das Ticket gilt immer für den aktuellen Kalendermonat und kann stets zum Ende jedes Monats gekündigt werden.

Laut dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen haben sich bereits mehr als 3 Millionen Menschen für ein Deutschlandticket entschieden. Es gibt auch eine Jobticket-Option, bei der der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zahlt und der Bund 5 Prozent Rabatt gewährt. Einige Bundesländer bieten auch Rabatte für bestimmte Personengruppen an.

Corona-Warn-App

Die meisten Corona-Regeln sind inzwischen ausgelaufen, auch Corona-Warn-App der Bundesregierung wird immer weniger genutzt. FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, am Ende habe die Bevölkerung die App „aufgrund der teilweise undifferenzierten Dauerwarnung“ nicht mehr ernst genommen. Ab Mai können Nutzer nach einem positiven Testergebnis über die App keine Warnungen mehr an andere Anwender verschicken. Weitere Funktionen sollen dann ab Juni in einen „Schlafmodus“ gehen.

Warnstreiks in Verkehrsbranche

Unklar ist, wie sich die Tarifauseinandersetzungen in der Bahnbranche entwickeln (Stand: 29. April). Sollte es keine Einigungen geben, könnten auf Bahn- und Flugreisende auch im Mai Streichungen und Verspätungen zukommen.

Höherer Mindestlohn in Altenpflege

In der Altenpflege gelten vom 1. Mai an höhere Mindestlöhne. Pflegefachkräfte erhalten ab 1. Mai einen Mindestlohn von 17,65 Euro pro Stunde, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit 14,90 Euro pro Stunde und Pflegehilfskräfte 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Anhebung ist zum 1. Dezember 2023 geplant.

Vodafone erhöht Preise

Ab dem 4. Mai 2023 erhöhen sich die Preise für DSL- und Festnetzverträge bei der Mobilfunkgesellschaft Vodafone. Bestandskunden müssen dann bis zu 5 Euro mehr im Monat zahlen. Diese Kostenerhöhung gilt bereits seit November 2022 für Neukunden. Laut Vodafone wurden alle Kunden darüber informiert und es wurde ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten eingeräumt, um einen Anbieterwechsel zu ermöglichen.

Ebay Kleinanzeigen wird zu Kleinanzeigen.de

Ebay Kleinanzeigen wird ab dem 16. Mai unter dem Namen „Kleinanzeigen.de“ auftreten und das Element „Ebay“ aus dem Namen streichen. Das Unternehmen wurde bereits im Juni 2021 an den norwegischen Onlinemarktplatz Adevinta verkauft. Der neue Markenauftritt geht mit einem neuen Logo und Look einher, aber für Nutzer ändert sich an der Praxis nichts. Die bisherige URL „ebay-kleinanzeigen.de“ wird noch mehrere Jahre erreichbar bleiben und Nutzer werden automatisch auf die neue Adresse weitergeleitet.

Sonderzahlungen für Bau- und Handwerksbeschäftigte

Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe sowie im Maler- und Lackiererhandwerk erhalten im Mai eine Sonderzahlung. Im Tarifgebiet West des Bauhauptgewerbes wird eine zusätzliche Zahlung von 450 Euro brutto ausgezahlt. Maler und Lackierer erhalten die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro, falls diese noch nicht ausgezahlt wurde. (dl/dpa)



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